Weblog-Archiv für 7. Januar 2009
Verfasst von Klaus Alrutz am 7. Januar 2009
Union und FDP starten nach einer aktuellen Forsa-Umfrage bei der Wählergunst mit deutlichem Vorsprung ins Wahljahr. Die CDU/CSU erreichte wie in der letzten Umfrage im alten Jahr 37 Prozent, teilte das Hamburger Magazin „Stern“ mit.
Die Liberalen verbesserten sich um einen Punkt auf 13 Prozent. Die SPD fiel demnach um einen Prozent auf 23 Prozent zurück. Auch die Linkspartei büßte einen Punkt ein und sank auf elf Prozent. Die Grünen kamen unverändert auf zehn Prozent.
Damit kämen Union und FDP zusammen auf 50 Prozent der Stimmen, während es die anderen drei Parteien auf insgesamt 44 Prozent brächten. Forsa befragte für die Erhebung am Montag 1003 repräsentativ ausgesuchte Bundesbürger.
Quelle: AFP/Yahoo

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Verfasst von Klaus Alrutz am 7. Januar 2009
Der Walldorfer Softwarehersteller SAP setzt seinen radikalen Sparkurs auch im laufenden Jahr fort. Das bestätigte ein Unternehmenssprecher dem «Mannheimer Morgen» (Donnerstag).
«Das Sparprogramm war eine Reaktion auf die Finanzkrise und daran hat sich nichts geändert». Der Softwarekonzern hatte die Maßnahmen, die dem Unternehmen rund 200 Millionen Euro sparen sollen, Ende Oktober 2008 beschlossen und zunächst auf das vierte Quartal des vergangenen Jahres beschränkt.
Das Sparprogramm solle nun aber unbefristet gelten, sagte der Sprecher. Zu den Maßnahmen zählen bekanntlich zum Beispiel ein Einstellungsstopp, das Nicht-Verlängern befristeter Arbeitsverträge sowie der weitgehende Verzicht auf Dienstreisen.
Quelle: dpa/Yahoo

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Verfasst von Klaus Alrutz am 7. Januar 2009
Microsoft hat für seine OEM-Partner erstmals die Upgrade-Prozeduren von Windows Vista auf Windows 7 vorgezeichnet. Gerüchten zufolge wird es ein Programm geben, mit dem Käufer, die kurz vor der Markteinführung von Windows 7 noch einen Komplett-PC mit vorinstalliertem Vista kaufen, nach dem Erscheinen des neuen Betriebssystems entweder verbilligt oder sogar kostenlos darauf umsteigen können. Stichtag für dieses Rabattprogramm soll der 1. Juli 2009 sein.
Ein ähnliches Programm hatte Microosft bereits im Rahmen der Markteinführung von Windows Vista aufgelegt. Ziel war es, Kaufanreize für Kunden zu schaffen, die kurz vor der Markteinführung der neuen Windows-Version kein Geld für den Vorgänger mehr ausgeben wollten.
Das Rabattprogramm ist auf Vista-Versionen beschränkt, die auf im Einzelhandel erhältlichen Komplett-PCs großer OEM-Hersteller vorinstalliert sind, gilt also nicht für Volumenlizenzen. Zudem sind die Kunden in der Auswahl der verbilligten Version nicht frei: Der Wechsel ist nur auf die entsprechende Version von Windows 7 möglich, also Home Premium, Professional (ersetzt Business) oder Ultimate. Vista Home Basic und die Starter Edition bleiben außen vor.
Die überraschend frühzeitigen Vorbereitungen auf die Markteinführung von Windows 7 deuten Branchenkenner als weiteren deutlichen Hinweis auf Microsofts Probleme mit der Akzeptanz von Vista. Nicht nur die Verkaufszahlen im Einzelhandel blieben unter den Erwartungen, auch zahlreiche Unternehmen hielten bisher an Windows XP fest.
weiterlesen bei heise-online
Quelle: heise.de/c´t

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Verfasst von Klaus Alrutz am 7. Januar 2009
Viele Menschen zeigen auf ihren Internet-Seiten eigene Digitalfotos. Manche Seitenbetreiber bieten auch anderen Fotografen auf solchen Web-Präsenzen die Möglichkeit, ihre Bilder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn nicht alle Fotomotive sind legal. So ist es beispielsweise verboten, Fotos im Internet zu veröffentlichen, die in bestimmten Zoos oder Tierparks angefertigt worden sind. Auch das Fotografieren mancher Denkmäler und Sehenswürdigkeiten sowie militärischer Anlagen oder das Ablichten von Ausstellungsstücken in Museen ist häufig an sich schon verboten. Werden solche Bilder dann auch noch online gezeigt, ist der Verstoß oft gravierend.
Der Betreiber einer Internet-Seite, der anderen Fotografen Speicherplatz bietet, macht sich unter Umständen mit schuldig, wenn es um die Verbreitung von Fotos geht, die gar nicht hätten angefertigt werden dürfen oder deren Veröffentlichung im Internet verboten ist. Insbesondere wenn der Inhaber der Urheberrechte, also etwa ein Museum, sich bei dem Seitenbetreiber meldet und mit Hinweis auf das Fotografierverbot um eine Löschung der beanstandeten Bilder bittet, sollte dieser Aufforderung schnellstmöglich Folge geleistet werden. Denn anderenfalls droht ein Rechtsstreit, der für den Inhaber der Web-Seite möglicherweise nicht gut ausgeht.
Das hat auch der Betreiber des Foto-Portals „Ostkreuz“ jüngst zu spüren bekommen. Er war von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten rechtlich belangt worden, weil auf der Internet-Seite Fotos aus einer Parkanlage zu sehen waren, die ein Fotograf trotz eines Fotografierverbotes aufgenommen hatte. Die Richter des Landgerichts Potsdam waren der Ansicht, dass das Fotografieren eine Eigentumsverletzung dargestellt hat. Der beklagte Portalbetreiber ist zudem laut den Juristen als Störer anzusehen, weil er schon vor Jahren über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt worden ist und danach keine ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, die Inhalte zu löschen oder zu sperren (LG Potsdam, Az.: 1 O 175/08).
Quelle: Global Press/Yahoo

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Verfasst von Klaus Alrutz am 7. Januar 2009
CDU-Ministerpräsident Roland Koch will gemeinsam mit der FDP bei der hessischen Landtagswahl einen Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent erreichen. Zehn Tage vor der Wahl sei die Situation für die hessische CDU nicht so, dass seine Partei vor Kraft kaum laufen könne, sagte Koch bei einer Diskussionsveranstaltung am Mittwoch in Wiesbaden. CDU und FDP wollten aber den Bürgern ein Angebot machen, wie Hessen zu politischer Stabilität zurückkehren könne.
Im hessischen Landtag hatten seit Anfang 2008 weder CDU und FDP noch SPD und Grüne eine Mehrheit. Der Versuch der hessischen SPD-Vorsitzenden Andrea Ypsilanti, eine Regierung mit Hilfe der Linkspartei zu bilden, scheiterte am Widerstand aus den eigenen Reihen. Um die politische Pattsituation aufzulösen, wurde daher Mitte November 2008 der Landtag vorzeitig aufgelöst und wird nun am 18. Januar neu gewählt.
Quelle: AP/net-tribune.de

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Verfasst von Klaus Alrutz am 7. Januar 2009
Noch vor einigen Jahren war die Sachlage einfach: Für die Benutzung von Radios und TV-Geräten wurden GEZ-Gebühren fällig. Inzwischen gibt es neue Medien, und deshalb werden nun unter bestimmten Umständen auch Gebühren für die Nutzung von Computern und internetfähigen Handys erhoben. Die Gebühreneinzugszentrale spricht in diesem Zusammenhang von neuartigen Rundfunkgeräten. Sind andere Geräte wie TV und Radio angemeldet, werden für onlinefähige Computer und Mobiltelefone keine weiteren Gebühren erhoben. Doch ist dies nicht der Fall, verlangt die GEZ für die Nutzung neuartiger Rundfunkgeräte eine monatliche Gebühr in Höhe von 5,76 Euro.
Hierbei hat die GEZ folgende Sichtweise: Selbst wer ein neuartiges Rundfunkgerät nur bereithält und damit weder TV-Inhalte, noch Radiosendungen empfängt, muss zahlen. Dies betrifft Privatpersonen ebenso wie Unternehmen. Doch dieser Punkt ist umstritten und eine einheitliche Rechtsprechung zu den internetfähigen Rundfunkgeräten lässt noch auf sich warten. So hat beispielsweise im November 2008 das Verwaltungsgericht Wiesbaden einem Mann recht gegeben, der gegen die GEZ-Gebühren für einen gewerblich genutzten Rechner mit Internet-Anschluss geklagt hatte. Die Richter sahen für die Gebührenerhebung keine tragfähige Rechtsgrundlage.
Quelle: Global Press/Yahoo

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