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Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen

Verfasst von Klaus Alrutz am 6. November 2008

Die große Koalition hat sich nach zähen Verhandlungen auf die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verständigt. Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur “vorsorglichen” Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen.

Die SPD konnte dabei durchsetzen, dass das Instrument zum verdeckten Zugriff auf IT-Systeme zunächst bis 2020 befristet werden soll. Weiter ist vorgesehen, dass neben zwei BKA-Beamten auch der Datenschutzbeauftragte der Behörde abgegriffene Daten auf Berührung des eigentlich unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung hin begutachtet.

“Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht”, erläuterte Wolfgang Bosbach, Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, heute das Ergebnis der abschließenden koalitionsinternen Gesprächsrunde am gestrigen Dienstagabend gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Gleichzeitig erhalte das BKA ein “praxistaugliches Gesetz, mit dem es den Terror wirksam bekämpfen kann”. Im Unterschied zum Entwurf der Bundesregierung sieht die Verständigung von SPD und Union auch vor, den Einsatz des “Bundestrojaners” sowie der Rasterfahndung und die Zusammenarbeit mit den Ländern nach fünf Jahren auf den Prüfstand zu stellen und evaluieren zu lassen. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen behält das Papier der Koalition weiter das Prinzip aus dem Regierungsvorschlag bei, dass der BKA-Präsident eine Eilbefugnis für die Anordnung der Maßnahme in besonderen Gefährdungssituationen erhält. Normalerweise soll das Instrument nur nach richterlicher Genehmigung eingesetzt werden dürfen.

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Quelle: heise.de/c´t

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