Verfasst von Klaus Alrutz am 19. Oktober 2008
Deutschland:
Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und Sozialämter, wollen einen engagierten Rechtsanwalt (www.rechtsanwalt-kroll.de und www.behindertemenschen.de) durch Einleitung eines anwaltlichen Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen und beschneiden (§ 114 BRAO).
Der Anwalt setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne des § 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und diese vor staatlicher Machtüberschreitung zu schützen (vgl. § 1 BORA).
Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere Einschüchterungsversuche durch Behörden erfolgreich abwehren können (vgl. z. B. anwaltliches Standesverfahren 1997 sowie Zurückweisung eines Strafbefehls).
Der Anwalt, der jährlich ca. 1.000 Fälle im
Hartz-IV-Bereich bearbeitet, musste im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung sowie einer potenziellen Amokgefahr (vgl. Aufsatz von Christoph sowie Präsentation Gewaltphantasien „Fall Christoph“) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (vgl. § 339 StGB) ausgesetzt.
Die vom Anwalt – u. a. auch für Vorlesungen an der Universität Oldenburg/Fachbereich Sonderpädagogik – erstellten Falldokumentationen „Christoph“ und „Adrian“ sollen exemplarisch aufzeigen und verdeutlichen, dass behinderte Menschen im Einzugsbereich des tätigen Anwalts ungeachtet
- von schützenden Grundrechten (Artikel 1, 3, 6, 19, 20 GG),
- einer behördlichen Verpflichtung zur Beachtung von
Gesetzen (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit/Artikel 20
Abs. 3 GG),
- einer Behördenpflicht zur objektiven und neutralen
Amtsermittlung (§ 20 SGB X)
- von elementaren Verwaltungsvorschriften (Gesetzgeber
garantiert Bürgern ein beschleunigtes und faires
Verwaltungsverfahren/ SGB I, SGB IX, SGB X),
der Willkür von Sozialleistungsbehörden nahezu schutzlos ausgeliefert sind und nicht das verfassungsrechtlich garantierte Kindeswohl (Art 6 GG i. V. m. § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII) Beachtung findet, sondern die Einsparung von Sozialleistungen auf dem Rücken von behinderten Kindern im Vordergrund steht…
Quelle: www.behindertemenschen.de

Veröffentlicht in 1, Allgemein, Community, Deutschland, Germany, Gesellschaft, Hartz-IV, Internet, News, blog, hilfe, info | Verschlagwortet mit : Anwalt, Behörden, Behördenwillkür, Behinderte Menschen, Deutschland, Gericht, Gesellschaft, Hartz-IV, info, Internet, News, Politik, Recht, Rechtsanwalt, Sozialleistungsbehörden | Kommentar schreiben »