Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Oktober 2008
Im Internet nimmt Rufmord seit geraumer Zeit zusehends größere Dimensionen an. Schüler hacken aufeinander herum, prangern Lehrer an oder rachsüchtige Ex-Partner verunglimpfen online den Namen des oder der Verflossenen. Wer solche üble Nachrede über sich im Web entdeckt, sollte nicht tatenlos zusehen, sondern gezielt dagegen vorgehen. Denn solche Negativäußerungen können sich beispielsweise bei der Arbeits- oder Wohnungssuche rasch zum bösen Fallstrick entwickeln.
Wenn private Erotikfotos und -videos von Stars und Sternchen im Internet kursieren, ist die Häme bei vielen Betrachtern meist groß. Dass aber auch die eigenen ganz persönlichen Clips und Bilder von einem Ex-Partner in Umlauf gebracht werden könnten, ist für viele Internet-Nutzer kaum vorstellbar. In Zeiten von Video-Portalen wie YouTube und unzähligen Erotikseiten mit Amateur-Bildergalerien ist dies aber alles andere als unwahrscheinlich. Angesichts dieser Tatsache sollte bei einer Trennung immer daran gedacht werden, dass möglicherweise zuvor angefertigte Privatvideos und -fotos in die Öffentlichkeit gelangen könnten.
Um eventuell bereits veröffentlichtes erotisches Fotomaterial im Web aufzuspüren, reichen Suchmaschinen nicht aus. Sinnvoller ist es, auf eine sogenannte biometrische Suche zu setzen. Hierbei wird eine spezielle Software mit Hilfe von Fotos mit individuellen Gesichts- oder Körpermerkmalen vertraut gemacht. Anschließend durchforstet das Programm einschlägige Internet-Portale und sucht nach Übereinstimmungen der in den Fotos gezeigten Personen. Ein Anbieter solcher kostenpflichtigen Dienstleistungen ist beispielsweise das Unternehmen ProComb. Werden tatsächlich Bilder oder Filme aufgespürt, hilft nur der Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem Seitenbetreiber, um ihn zur Entfernung der Fotos oder Videos zu bewegen.
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Quelle: Global Press/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Oktober 2008
„Gnadenlos gerecht“ ist auf der immerwährenden Suche nach Hartz-IV-Betrügern. Doch bei der Wahrheit bleiben die Filmteams offenbar nicht immer. Nun klagen die zu Unrecht denunzierten.
Die Sat1-Serie „Gnadenlos gerecht“ hat bereits für Diskussionen gesorgt – vor allem im Kreis Offenbach, wo die zwei Sozialfahnder des Kreises in Begleitung eines Kamerateams auf den Spuren angeblicher Sozialhilfebetrüger unterwegs waren. Die Opposition kritisierte, dass Landrat Peter Walter (CDU) sich auf die Anfrage von Sat1 eingelassen habe.
Nun haben im Fernsehen gezeigte Hilfeempfänger und Angehörige geklagt. Die Klagen richten sich gegen Sat1, Bild-Zeitung und deren Internetableger Bild-Online. Sat1 sei bereits eingeknickt und habe eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Kreis Offenbach sei derzeit noch außen vor, sagt Anwältin Martina Jodaitis.
Selbst wenn ihre Mandanten nach der zivilrechtlichen Klage eine Strafanzeige stellten, „wäre diese nur gegen die Sozialfahnder selbst“. Denn diese hätten in der Folge vom 27. August Sachverhalte falsch dargestellt. Falsch sei etwa, dass die Familie, die in Langen eine Pizzeria betreibt, eine „über 100 Quadratmeter große Luxuswohnung“ bewohne – wie von der Ermittlerin behauptet. Es seien nur 80 Quadratmeter, was der Kreis leicht aus den Unterlagen hätte entnehmen können, sagt die Anwältin aus Neu-Isenburg.
Falsch sei auch die Unterstellung, die Mutter des Mandanten kassiere Miete für eine Wohnung in Italien. Eine Dienstreise der Fahnder sollte den Beweis liefern. Jodaitis: „Das hätte man auch anders machen können. Die Fahnder sparen angeblich Steuergeld, verursachen aber Kosten und die Leistungen werden trotzdem weitergezahlt, weil sie gerechtfertigt sind.“
Sozialer und wirtschaftlicher Schaden
Das belegten auch die Akten. Schwerwiegender sei, dass gegen den Willen der Betroffenen gefilmt worden sei. Sat1 sei nicht erwähnt worden, „es wurde nur gesagt, dass die Arbeit des Kreises gefilmt wird“. Heimlich zu filmen „ist eigentlich Hausfriedensbruch“. Ganz zu schweigen vom sozialen Schaden: Jeder, der in Langen wohne, erkenne, um wen es gehe, sagt Jodaitis.
Sozialen und wirtschaftlichen Schaden haben auch seine Mandanten davon getragen, sagt der Frankfurter Anwalt Kristofer Bott. Er vertritt zwei Brüder, die in der Sendung am 20. August gezeigt wurden, in der es eigentlich um deren Eltern ging. Diese sollen mit Hartz IV eine „Luxusvilla“ in der Türkei gebaut haben. Diese „Villa“, so Bott, sei ein Rohbau, den ein Onkel im Jahr 2000 vererbt habe. Es sei kein Cent der Sozialhilfe, die mit 20.000 Euro im Übrigen zu hoch angegeben worden sei, in die Türkei geflossen. Richtig sei, dass nun eine Rückzahlung von 10.000 Euro anstehe, weil Anträge nicht korrekt ausgefüllt wurden.
Seine Mandanten hätten „noch nie Hartz IV bezogen“, würden aber von Sat1 und Bild sehr in den Vordergrund gerückt. In den ersten Tagen nach der Sendung seien „die Kunden ausgeblieben“. Eine Klage auf Schadensersatz werde geprüft. Das eigentlich skandalöse liegt für Bott aber woanders: „Ich bin der Ansicht, man kann an solche Fälle nicht rankommen, ohne an der ein oder anderen Stelle den Datenschutz zu verletzen.“
Quelle: Frankfurter Rundschau/Boris Halva
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Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Oktober 2008
Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem lange erwarteten Urteil (I ZR 18/06) am heutigen Donnerstag entschieden, dass für PCs derzeit keine Urheberrechtsabgaben zu leisten sind. Dem Gericht zufolge sind PCs nicht für das Anfertigen von Kopien durch Ablichtung eines Werkstücks oder eine vergleichbare Weise bestimmt. Mit einem Computer können nach Ansicht der Richter „weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden“. Daher könne die Klägerin in Form der VG Wort für PCs auch keine Pauschalvergütung für Privatkopien verlangen. Der Bundesgerichtshof kippte damit zwei entgegengesetzte, zugunsten der Verwertungsgesellschaft ergangene Beschlüsse niederer Instanzen und stellte sich auf die Seite des beklagten Computerherstellers Fujitsu-Siemens.
Der BGH schloss zwar nicht aus, dass auf einem PC Vervielfältigungen erstellt werden könnten. Es handele sich dabei aber nicht um Verfahren analog dem Anfertigen von Kopien von Druckwerken, auf die allein die Kopiervergütung in dem behandelten Fall zu beziehen sei. Soweit ein Rechner im Zusammenspiel mit einem Scanner als Eingabegerät und einem Drucker als Ausgabegerät verwendet werde, sei er zwar auch geeignet, Druckwerke in der von der Regelung zur Urheberabgabe erfassten Form zu vervielfältigen. Innerhalb einer solchen Funktionseinheit sei jedoch analog zur Entscheidung des BGH gegen Kopiervergütungen auf Drucker nur der Scanner im Sinne Urheberrechtsgesetzes zur „Vornahme“ von Kopien bestimmt und damit vergütungspflichtig. Die VG Wort hat gegen das Druckerurteil Anfang des Jahres bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Es wäre dem BGH nach auch nicht gerechtfertigt, den Anwendungsbereich der Regelung über ihren Wortlaut hinaus auszudehnen Ansonsten hätten Hersteller, Importeure und Händler sowie letztlich die Erwerber die wirtschaftliche Last der urheberrechtlichen Vergütung für Geräte zu tragen, die im Vergleich zu den von der gesetzlichen Regelung erfassten Apparaten nur zu einem wesentlich geringeren Anteil für urheberrechtsrelevante Vervielfältigungen eingesetzt würden.
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Quelle: heise.de
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