Computerhilfe u. Info Blog

Computerhilfe und Info Blog rund um die IT u. Internetsicherheit aus Hildesheim/Niedersachsen/DE.

Weblog-Archiv für 3. Oktober 2008

Was tun bei Rufmord im Internet?

Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Oktober 2008

Im Internet nimmt Rufmord seit geraumer Zeit zusehends größere Dimensionen an. Schüler hacken aufeinander herum, prangern Lehrer an oder rachsüchtige Ex-Partner verunglimpfen online den Namen des oder der Verflossenen. Wer solche üble Nachrede über sich im Web entdeckt, sollte nicht tatenlos zusehen, sondern gezielt dagegen vorgehen. Denn solche Negativäußerungen können sich beispielsweise bei der Arbeits- oder Wohnungssuche rasch zum bösen Fallstrick entwickeln.

Wenn private Erotikfotos und -videos von Stars und Sternchen im Internet kursieren, ist die Häme bei vielen Betrachtern meist groß. Dass aber auch die eigenen ganz persönlichen Clips und Bilder von einem Ex-Partner in Umlauf gebracht werden könnten, ist für viele Internet-Nutzer kaum vorstellbar. In Zeiten von Video-Portalen wie YouTube und unzähligen Erotikseiten mit Amateur-Bildergalerien ist dies aber alles andere als unwahrscheinlich. Angesichts dieser Tatsache sollte bei einer Trennung immer daran gedacht werden, dass möglicherweise zuvor angefertigte Privatvideos und -fotos in die Öffentlichkeit gelangen könnten.

Um eventuell bereits veröffentlichtes erotisches Fotomaterial im Web aufzuspüren, reichen Suchmaschinen nicht aus. Sinnvoller ist es, auf eine sogenannte biometrische Suche zu setzen. Hierbei wird eine spezielle Software mit Hilfe von Fotos mit individuellen Gesichts- oder Körpermerkmalen vertraut gemacht. Anschließend durchforstet das Programm einschlägige Internet-Portale und sucht nach Übereinstimmungen der in den Fotos gezeigten Personen. Ein Anbieter solcher kostenpflichtigen Dienstleistungen ist beispielsweise das Unternehmen ProComb. Werden tatsächlich Bilder oder Filme aufgespürt, hilft nur der Versuch einer Kontaktaufnahme mit dem Seitenbetreiber, um ihn zur Entfernung der Fotos oder Videos zu bewegen.

weiterlesen bei Yahoo-Nachrichten

Quelle: Global Press/Yahoo

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Vermeintliche Hartz-IV-Betrüger: Geschädigte klagen gegen Sat1-Serie

Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Oktober 2008

„Gnadenlos gerecht“ ist auf der immerwährenden Suche nach Hartz-IV-Betrügern. Doch bei der Wahrheit bleiben die Filmteams offenbar nicht immer. Nun klagen die zu Unrecht denunzierten.

Die Sat1-Serie „Gnadenlos gerecht“ hat bereits für Diskussionen gesorgt – vor allem im Kreis Offenbach, wo die zwei Sozialfahnder des Kreises in Begleitung eines Kamerateams auf den Spuren angeblicher Sozialhilfebetrüger unterwegs waren. Die Opposition kritisierte, dass Landrat Peter Walter (CDU) sich auf die Anfrage von Sat1 eingelassen habe.

Nun haben im Fernsehen gezeigte Hilfeempfänger und Angehörige geklagt. Die Klagen richten sich gegen Sat1, Bild-Zeitung und deren Internetableger Bild-Online. Sat1 sei bereits eingeknickt und habe eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der Kreis Offenbach sei derzeit noch außen vor, sagt Anwältin Martina Jodaitis.

Selbst wenn ihre Mandanten nach der zivilrechtlichen Klage eine Strafanzeige stellten, „wäre diese nur gegen die Sozialfahnder selbst“. Denn diese hätten in der Folge vom 27. August Sachverhalte falsch dargestellt. Falsch sei etwa, dass die Familie, die in Langen eine Pizzeria betreibt, eine „über 100 Quadratmeter große Luxuswohnung“ bewohne – wie von der Ermittlerin behauptet. Es seien nur 80 Quadratmeter, was der Kreis leicht aus den Unterlagen hätte entnehmen können, sagt die Anwältin aus Neu-Isenburg.

Falsch sei auch die Unterstellung, die Mutter des Mandanten kassiere Miete für eine Wohnung in Italien. Eine Dienstreise der Fahnder sollte den Beweis liefern. Jodaitis: „Das hätte man auch anders machen können. Die Fahnder sparen angeblich Steuergeld, verursachen aber Kosten und die Leistungen werden trotzdem weitergezahlt, weil sie gerechtfertigt sind.“

Sozialer und wirtschaftlicher Schaden

Das belegten auch die Akten. Schwerwiegender sei, dass gegen den Willen der Betroffenen gefilmt worden sei. Sat1 sei nicht erwähnt worden, „es wurde nur gesagt, dass die Arbeit des Kreises gefilmt wird“. Heimlich zu filmen „ist eigentlich Hausfriedensbruch“. Ganz zu schweigen vom sozialen Schaden: Jeder, der in Langen wohne, erkenne, um wen es gehe, sagt Jodaitis.

Sozialen und wirtschaftlichen Schaden haben auch seine Mandanten davon getragen, sagt der Frankfurter Anwalt Kristofer Bott. Er vertritt zwei Brüder, die in der Sendung am 20. August gezeigt wurden, in der es eigentlich um deren Eltern ging. Diese sollen mit Hartz IV eine „Luxusvilla“ in der Türkei gebaut haben. Diese „Villa“, so Bott, sei ein Rohbau, den ein Onkel im Jahr 2000 vererbt habe. Es sei kein Cent der Sozialhilfe, die mit 20.000 Euro im Übrigen zu hoch angegeben worden sei, in die Türkei geflossen. Richtig sei, dass nun eine Rückzahlung von 10.000 Euro anstehe, weil Anträge nicht korrekt ausgefüllt wurden.

Seine Mandanten hätten „noch nie Hartz IV bezogen“, würden aber von Sat1 und Bild sehr in den Vordergrund gerückt. In den ersten Tagen nach der Sendung seien „die Kunden ausgeblieben“. Eine Klage auf Schadensersatz werde geprüft. Das eigentlich skandalöse liegt für Bott aber woanders: „Ich bin der Ansicht, man kann an solche Fälle nicht rankommen, ohne an der ein oder anderen Stelle den Datenschutz zu verletzen.“

Quelle: Frankfurter Rundschau/Boris Halva

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CERN nimmt größten Rechnerverbund in Betrieb

Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Oktober 2008

Rund drei Wochen nach Beginn des größten Experiments der Menschheit haben die Physiker vom Europäischen Teilchenphysiklabor CERN am Freitag einen weiteren Superlativ begonnen.

Sie nahmen in Genf einen weltweiten Verbund von Rechnern und Rechenzentren mit dem Namen GRID (englisch für Netz) in Betrieb, der die benötigte Computerleistung für die Auswertung des Experiments zur Verfügung stellen soll. Die riesigen Datenmengen, die man sich vom Betrieb des neuen «Large Hadron Collider» (LHC) erhofft, werden so überall auf der Welt verteilt und ausgewertet. Mit ihrem Experiment sind die Forscher unter anderem dem Urknall bei der Entstehung des Universums sowie unbekannter Atomteilchen auf der Spur.

Wenn der LHC, der bis Frühjahr wegen einer Panne im Kühlsystem ausfällt, erst einmal läuft, wird er rund 5000 Wissenschaftlern in 500 Forschungsinstituten weltweit Daten liefern. Diese unvorstellbar große Zahl – 15 Millionen Gigabytes im Jahr, was etwa 20 Millionen CDs entspricht – soll in 33 Ländern ausgewertet werden, da das CERN dies weder bewältigen noch speichern kann. Bei einer Betriebstemperatur von minus 271,3 Grad rasen bei Genf unterirdisch fast mit Lichtgeschwindigkeit Atomkerne auf einer 27 Kilometer langen Kreisbahn aufeinander zu. Beim Aufprall werden die Daten frei, die von vier riesigen Detektoren erfasst und über GRID weiter geleitet werden.

Quelle: DPA/Yahoo

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Option zum Downgrade von Windows Vista auf XP verlängert

Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Oktober 2008

Laut dem Nachrichtenportal The Register verlängert Microsoft die Option, beim Kauf eines mit Vista Business oder Vista Ultimate ausgestatteten Rechners kostenlos auf Windows XP Professional umsteigen zu dürfen, bis Ende Juli nächsten Jahres. Ursprünglich sollte das Programm am 31. Januar 2009 auslaufen. Damit dürfen Computerhersteller sechs Monate länger als geplant eine Recovery-CD zu ihren Rechnern mitliefern, mit deren Hilfe Kunden Windows XP installieren können.

Darüber hinaus sollen OEM-Partner derzeit auf Microsoft einwirken, um ihren Kunden die Umstiegsoption auch über diesen Termin hinaus anbieten zu können. Ziel sei es, PC-Benutzern die Möglichkeit zu geben, Vista auszulassen und von XP direkt auf das kommende Windows 7 umzusteigen, von dem eine erste Beta-Version möglicherweise im Dezember erscheint.

Quelle: heise.de/c´t

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BGH kippt Urheberrechtsabgaben für Computer – vorerst zumindest

Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Oktober 2008

Der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem lange erwarteten Urteil (I ZR 18/06) am heutigen Donnerstag entschieden, dass für PCs derzeit keine Urheberrechtsabgaben zu leisten sind. Dem Gericht zufolge sind PCs nicht für das Anfertigen von Kopien durch Ablichtung eines Werkstücks oder eine vergleichbare Weise bestimmt. Mit einem Computer können nach Ansicht der Richter „weder allein noch in Verbindung mit anderen Geräten fotomechanische Vervielfältigungen wie mit einem herkömmlichen Fotokopiergerät hergestellt werden“. Daher könne die Klägerin in Form der VG Wort für PCs auch keine Pauschalvergütung für Privatkopien verlangen. Der Bundesgerichtshof kippte damit zwei entgegengesetzte, zugunsten der Verwertungsgesellschaft ergangene Beschlüsse niederer Instanzen und stellte sich auf die Seite des beklagten Computerherstellers Fujitsu-Siemens.

Der BGH schloss zwar nicht aus, dass auf einem PC Vervielfältigungen erstellt werden könnten. Es handele sich dabei aber nicht um Verfahren analog dem Anfertigen von Kopien von Druckwerken, auf die allein die Kopiervergütung in dem behandelten Fall zu beziehen sei. Soweit ein Rechner im Zusammenspiel mit einem Scanner als Eingabegerät und einem Drucker als Ausgabegerät verwendet werde, sei er zwar auch geeignet, Druckwerke in der von der Regelung zur Urheberabgabe erfassten Form zu vervielfältigen. Innerhalb einer solchen Funktionseinheit sei jedoch analog zur Entscheidung des BGH gegen Kopiervergütungen auf Drucker nur der Scanner im Sinne Urheberrechtsgesetzes zur „Vornahme“ von Kopien bestimmt und damit vergütungspflichtig. Die VG Wort hat gegen das Druckerurteil Anfang des Jahres bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Es wäre dem BGH nach auch nicht gerechtfertigt, den Anwendungsbereich der Regelung über ihren Wortlaut hinaus auszudehnen Ansonsten hätten Hersteller, Importeure und Händler sowie letztlich die Erwerber die wirtschaftliche Last der urheberrechtlichen Vergütung für Geräte zu tragen, die im Vergleich zu den von der gesetzlichen Regelung erfassten Apparaten nur zu einem wesentlich geringeren Anteil für urheberrechtsrelevante Vervielfältigungen eingesetzt würden.

weiterlesen bei heise-online

Quelle: heise.de

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Microsoft macht Web-Suche mit Prämien attraktiver

Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Oktober 2008

Im Wettlauf mit dem Internet-Riesen Google will Microsoft durch ein neues Prämienprogramm mehr Nutzer für seine Web-Suche gewinnen. In einem Testlauf sollen zunächst US-Nutzer der Microsoft-Internetsuche für jede Abfrage Punkte gutgeschrieben bekommen.

Diese können ab einer bestimmten Menge dann gegen Musik- Downloads, T-Shirts oder auch Flugmeilen eingelöst werden. Die Online-Suche ist wegen der damit verbundenen lukrativen Werbeeinnahmen hart umkämpft.

Microsofts Suche Live Search verlor allerdings zuletzt in den USA trotz bereits anderer Anreizprogramme gegenüber Google weiter an Boden. Auch in Deutschland hängt Google die Hauptkonkurrenten Microsoft und Yahoo! nach Zahlen des Marktforschers ComScore mit einem Marktanteil von fast 80 Prozent spielend ab.

Der Test des Programms Search Perks (etwa: Such-Belohnungen) solle zunächst bis Mitte April laufen, kündigte Microsoft am Mittwoch (Ortszeit) im Internet an. Pro Tag kann jeder Nutzer maximal 25 Punkte («Tickets») bekommen. Ab 525 Punkte gibt es fünf Songs zum Herunterladen, 1000 Flugmeilen kosten 1800 Punkte. Erst im Mai hatte Microsoft Rabatte für Kunden eingeführt, die über die Suchmaschine des Software-Konzerns Produkte bei bestimmten Händlern finden und kaufen.

Quelle: DPA/Yahoo

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