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BFH weist Klagen gegen Abgeordnetenpauschale zurück

Geschrieben von Klaus Alrutz - 2. Oktober 2008


Im Kampf gegen die steuerfreie Pauschale für Abgeordnete sind drei Ehepaare vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gescheitert. Das oberste deutsche Finanzgericht wies ihre Klagen und Revisionen am Donnerstag in München als unbegründet zurück. Sie hatten vor dem BFH darauf geklagt, genauso behandelt zu werden wie die Abgeordneten des Bundestags, die 45.432 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten.

Diese Pauschale, die etwa ein Drittel der Einkünfte der Volksvertreter ausmacht, soll ihnen zur Finanzierung ihrer Kosten – beispielsweise für ihr Wahlkreisbüro – dienen. Sie müssen dabei aber nicht belegen, wirklich Kosten in dieser Höhe gehabt zu haben. Die Kläger hatten dies in der mündlichen Verhandlung im September als ungerechte Bevorzugung kritisiert. Jeder normale Bürger müsse seine Aufwendungen einzeln nachweisen, um sie von der Steuer absetzen zu können.

Da sie gegen die Bevorzugung der Abgeordneten nicht klagen konnten, weil ihnen die juristisch dafür notwendige Betroffenheit fehlt, wählten sie einen Umweg. Sie forderten, selbst in gleichem Maße wie die Abgeordneten bevorzugt zu werden – im Bewusstsein, dass eine solche Regelung für den Staat nicht finanzierbar wäre und die Abgeordnetenpauschale dadurch kippen müsste.

Der Bundesfinanzhof folgte der Argumentation der Kläger nicht. Sie seien nicht mit der Gruppe der Abgeordneten zu vergleichen, weswegen sie sich nicht auf eine Gleichbehandlung berufen könnten, erklärte das Gericht.

(Aktenzeichen Bundesfinanzhof BFH R 63/04, BFH VI R 13/06 und VI R 81/04)

Quelle: AP/Yahoo

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