Weblog-Archiv für 2. Oktober 2008
Verfasst von Klaus Alrutz am 2. Oktober 2008
Vor allem bei der Datensicherung ist das sogenannte Synchronisieren von Computerlaufwerken wichtig. Hierbei werden zwei Speicherorte miteinander verglichen und der Rechner spürt dadurch neue sowie geänderte Dateien auf. Diese werden dann in das jeweils andere Verzeichnis kopiert. Das heißt, bei einer Datensicherung müssen nicht sämtliche Inhalte eines Ordners oder einer Festplatte kopiert werden, sondern nur diejenigen, die sich seit der letzten Sicherung geändert haben. Eine solche Synchronisation läuft somit schneller ab, weil sie nur so viele Dateien wie nötig kopiert.
Ein Vergleich von Hand wäre für den Nutzer sehr mühsam. Auf spezielle Software für die Synchronisation zurückzugreifen ist deshalb sinnvoll. Microsoft bietet auf seiner Internet-Seite ein kostenloses Tool namens „SyncToy“ an, das allerdings nur in englischer Sprache vorliegt. Mit dem Programm können Dateien und Ordner automatisch kopiert, verschoben und sogar umbenannt werden. Das Arbeiten mit unterschiedlichen Ordnern auf einem Datenträger ist hierbei ebenso möglich wie das Synchronisieren eines PCs mit einer externen Festplatte oder der Abgleich zweier Computer. Unter http://www.microsoft.com/downloads/Search.aspx?displaylang=en# ist das Programm in der Kategorie „System Tools“ zu finden.
In einer deutschen Version erhältlich ist das ebenfalls kostenlos verfügbare Programm „DirSync“. Die Software ist dazu in der Lage, Dateien und Ordner miteinander zu vergleichen, wobei die Synchronisation zwischen verschiedenen Ordnern auf einem Datenträger oder etwa zwischen einem PC und einer externen Festplatte erfolgen kann. Der Nutzer kann sogenannte „Jobs“ festlegen und damit voreinstellen, welche Ordner miteinander verglichen werden sollen. Mit wenigen Mausklicks lässt sich das Kopieren der Daten starten. Das Programm ist auch in einer Pro-Version erhältlich, die pro Lizenz rund zehn Euro kostet und noch mehr kann als die kostenfreie Version (www.dirsync.de).
Nutzer, die ein anderes Programm verwenden möchten, können im Internet mit Hilfe einer Suchmaschine unter den Stichwörtern „Synchronisation“ und „Freeware“ weitere kostenlose Tools aufspüren. Beim Herunterladen von Dateien aus dem Internet ist aber darauf zu achten, dass die Quelle seriös ist. Denn so manche Software-Download-Seite mit unzähligen Programmen beherbergt Tools, die schädliche Software auf den Rechner schleusen könnten.
Quelle: Global Press/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 2. Oktober 2008
Vor dem Hintergrund datenschutzrechtlicher Bedenken gegen den Einsatz von Webanalyse-Tools bemüht sich der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) um Aufklärung. Nach Einschätzung des Verbandes könnten Webseiten-Betreiber beispielsweise das von Datenschützern zuletzt kritisierte Google Analytics rechtlich unbedenklich nutzen, sofern ein entsprechender Datenschutzhinweis auf der Webseite angebracht sei.
Die rechtliche Grundlage für diesen Hinweis liefern §13 Absatz 1 des Telemediendienstgesetzes (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). „Die Nutzung von Google Analytics in Deutschland ist nicht gesetzwidrig. Beim Einsatz von Google Analytics oder ähnlichen Webanalyse-Systemen, die IP-Adressen speichern, ist der Website-Betreiber aber verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung und Nutzung der Daten auf der Webseite zu platzieren“, erläutert Christian Vollmert, Leiter des Arbeitskreises Erfolgskontrolle beim BVDW und Geschäftsführer des Kölner IT-Dienstleisters luna-park.
Einen entsprechenden Vermerk habe Google auch in den Nutzungsbedingungen von Analytics aufgenommen. Dennoch kämen bisher nur wenige Webmaster der Verpflichtung nach, beklagen die BVDW-Vertreter. Dabei könne der erforderliche Hinweis im exakten Wortlaut aus den Datenschutzbestimmungen von Google direkt übernommen werden. Darin versichert der Suchmaschinenbetreiber unter anderem auch, dass die gespeicherten IP-Adressen nicht mit anderen Daten bei Google verknüpft würden. „Die IP-Adresse wird lediglich zur Geo-Segmentierung genutzt“, bestätigt Thomas Brommund, Geschäftsführer der contentmetrics GmbH und ebenfalls Leiter des Arbeitskreises Erfolgskontrolle. Die IP-Adresse könne lediglich einem Standort zugeordnet werden, nicht aber einer natürlichen Person und sei damit für eine Consumer-Analyse irrelevant.
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Quelle: heise.de
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Verfasst von Klaus Alrutz am 2. Oktober 2008
Nach Ansicht der Sicherheitsspezialisten von Kasperksy kommt offenbar Bewegung in den Bereich der Handy-Viren, zumindest in Russland. Statt Viren für die weiterhin noch wenig verbreiteten Smartphones zu programmieren, sollen die Autoren nun auf die auf fast allen Handy vorhandene Micro Edition von Java (J2ME) setzen. Das Ziel der Malware sei aber das gleiche: SMS-Nachrichten an kostenpflichtige Dienste senden. Kaspersky will davon insgesamt bereits 50 entdeckt haben. Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2007 habe sich die Zahl neuer Varianten vervierfacht. Zudem seien mehr und mehr WAP-Seiten zu beobachten, die solche SMS-Trojaner enthalten würden.
Auch der per ICQ verbreitete Spam mit Links auf solche Seiten steige an. Insbesondere in Russland hätten viele Anwender mobile ICQ-Clients auf ihren Geräten installiert. Ob demnächst aber mit einer größeren Welle von Handy-Viren zu rechnen ist, darf bezweifelt werden. Seit Jahren warnen Hersteller von Antivirensoftware vor Handy-Viren, ohne dass es je ein derartiger Schädling zu einer größeren Verbreitung gebracht hätte.
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Quelle: heise.de
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Verfasst von Klaus Alrutz am 2. Oktober 2008
Ein Stromausfall in einem Rechenzentrum in Hannover hat am Donnerstagmorgen für Stunden 150 Sparkassen in Nord- und Ostdeutschland lahmgelegt.
In den frühen Morgenstunden konnten Kunden der betroffenen Geldinstitute weder an den Geldautomaten Geld abheben, noch Kontoauszüge drucken oder per Online-Banking Geld überweisen, teilte der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) am Donnerstag in Berlin mit. Am Vormittag sei der Service wieder reibungslos gelaufen.
Betroffen waren ein Drittel der Sparkassen in Deutschland und zwar in Niedersachsen, Schleswig- Holstein und in den fünf neuen Bundesländern. Die Ursache für den Stromausfall bei der Finanz Informatik, dem IT-Dienstleister der Sparkassengruppe, war laut Verband zunächst unklar.
Quelle: DPA/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 2. Oktober 2008
Im Kampf gegen die steuerfreie Pauschale für Abgeordnete sind drei Ehepaare vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gescheitert. Das oberste deutsche Finanzgericht wies ihre Klagen und Revisionen am Donnerstag in München als unbegründet zurück. Sie hatten vor dem BFH darauf geklagt, genauso behandelt zu werden wie die Abgeordneten des Bundestags, die 45.432 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten.
Diese Pauschale, die etwa ein Drittel der Einkünfte der Volksvertreter ausmacht, soll ihnen zur Finanzierung ihrer Kosten – beispielsweise für ihr Wahlkreisbüro – dienen. Sie müssen dabei aber nicht belegen, wirklich Kosten in dieser Höhe gehabt zu haben. Die Kläger hatten dies in der mündlichen Verhandlung im September als ungerechte Bevorzugung kritisiert. Jeder normale Bürger müsse seine Aufwendungen einzeln nachweisen, um sie von der Steuer absetzen zu können.
Da sie gegen die Bevorzugung der Abgeordneten nicht klagen konnten, weil ihnen die juristisch dafür notwendige Betroffenheit fehlt, wählten sie einen Umweg. Sie forderten, selbst in gleichem Maße wie die Abgeordneten bevorzugt zu werden – im Bewusstsein, dass eine solche Regelung für den Staat nicht finanzierbar wäre und die Abgeordnetenpauschale dadurch kippen müsste.
Der Bundesfinanzhof folgte der Argumentation der Kläger nicht. Sie seien nicht mit der Gruppe der Abgeordneten zu vergleichen, weswegen sie sich nicht auf eine Gleichbehandlung berufen könnten, erklärte das Gericht.
(Aktenzeichen Bundesfinanzhof BFH R 63/04, BFH VI R 13/06 und VI R 81/04)
Quelle: AP/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 2. Oktober 2008
So sieht es aus … das “Bäumchen wechsele dich Spiel”, mit einem zukünftigen Blick von der anderen Seite des Lebens. Nun heißt es bald … 20 Seiten und mehr geforderte Anträge auszufüllen, sich seelisch und moralisch – sowie finanziell nackig zu machen und der Laune von Ex-Kollegen, mit einem dankbaren Lächeln die erniedrigen Zwangs-EEJobs entgegen zu nehmen.
“Ihr Job ist es, Langzeitarbeitslose mit einem passenden Job zu versorgen, um sie möglichst bald wieder in Lohn und Brot zu bringen. Aber in diesen Tagen, da müssen sie sich bei ihren eigenen Kollegen selbst arbeitslos melden und dann für sich selbst einen neuen, passenden Arbeitgeber suchen. Denn für insgesamt 24 Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft “ARGE ME-aktiv” ist im Dezember unwiderruflich Schluss. Sie haben allesamt bei der Bundesagentur für Arbeit nur befristete Verträge, und die laufen zum Jahresende aus.”(Quelle und Volltext: Der Westen.de)
… und so werden schnell aus den Jägern der internen Anweisungen – fix die Gejagten einer zerfallenden Traumgesellschaft mit geschönter und perfider Arbeitsmarktpolitik. Aber unter Kollegen wird sich sicherlich schnell ein neuer passender Job im ARGE-PC finden lassen, nachdem man nochmals die abwertenden Sprüche aus vergangenen Tagen definiert beiseite gelegt hat. Schließlich ist man ja nicht zu “faul” zum arbeiten oder gar ein “Sozialschmarotzer” – oder? Gut, dass sich dieses Bild nach der Schonzeit vom ALG I etwas ändern könnte, sollte auch gewiss sein, jedoch gewöhnt man sich allmählich an die Beleidigungen, Diffamierungen und Ausgrenzungen seitens der Gesellschaft.
Daher – Kopf hoch … sie schaffen das und willkommen im Reich der designierten Hartz IV Betroffenen !!!
Quelle: Der Sozalticker
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Verfasst von Klaus Alrutz am 2. Oktober 2008
Liebhaber schneller Internet-Zugänge sollten nach Japan ziehen. Wer deutsche Breitband-Anschlüsse an das Internet mit ihren meist etwa 16 Mbit/s zu langsam findet, ist im Land der aufgehenden Sonne besser aufgehoben. Denn dort gibt es jetzt Anschlüsse mit Übertragungsraten von einem Gigabit pro Sekunde. Laut „The Inquirer“ offeriert der Anbieter KDDI in dem fernöstlichen Land jetzt entsprechend schnelle Verbindungen. Die Japaner sind ohnehin verwöhnt, was die Zugriffsgeschwindigkeiten auf das Internet angeht. Verbindungsraten von bis zu 100 Mbit/s waren in dem Land bisher die Norm.
Quelle: Global Press/Yahoo
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