Computerhilfe u. Info Blog

Computerhilfe und Info Blog rund um die IT u. Internetsicherheit aus Hildesheim/Niedersachsen/DE.

Weblog-Archiv für 19. September 2008

Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall des Ypsilanti-Telefonstreiches

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Nach einem Telefonstreich mit der SPD-Politikerin Andrea Ypsilanti hat die Staatsanwaltschaft Hannover Ermittlungen aufgenommen. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge bestätigte heute einen Bericht der Neuen Presse. Die Justiz sicherte bei der Internet-Videoplattform YouTube erste Beweise und hat die IP-Adresse des mutmaßlichen Tat-Rechners angefordert. Ypsilanti war dem Stimmenimitator Jochen Kraus vom Privatsender Radio ffn auf den Leim gegangen, der sich als Franz Müntefering ausgegeben hatte. Obwohl die SPD eine Veröffentlichung des Gesprächs untersagte, gerieten Ausschnitte auf die Internet-Plattform YouTube.

Der Staatsanwalt hat jedoch wenig Hoffnung auf Erfolg. Selbst wenn die IP-Adresse gefunden würde, sei unklar, ob daraus genaue Rückschlüsse auf den Computer gezogen werden könnten, von dem aus der Telefonmitschnitt ins Internet gestellt wurde. In dem Telefonat hatte der falsche Müntefering seiner Parteigenossin unter anderem den Job von Generalsekretär Hubertus Heil anbieten wollen. Die SPD- Politikerin lehnte jedoch sofort ab.

Die SPD beruft sich bei ihrem Strafantrag auf den Paragraf 201 des Strafgesetzbuches. Dieser verbietet das unerlaubte Mitschneiden von Gesprächen und deren Verbreitung. Sollte die SPD Recht bekommen, könnte das Folgen für viele Radiomacher haben, befürchtet ffn-Programmdirektorin Ina Tenz. „Nur weil Frau Ypsilanti anscheinend keinen Spaß versteht, müssen ja nicht in ganz Deutschland die Spaßtelefone abgeschafft werden.“ Die Streiche am Telefon seien mit die beliebtesten Elemente einer Radiosendung. „Wir stehen für Comedy und wir werden es weiter machen.“

Der hannoversche Medienwissenschaftler Professor Helmut Scherer schätzt die Lage anders ein. „Die SPD hat in der Sache recht. Das ist einfach juristisch klar“, sagte der Experte für politische Kommunikation am Freitag in Hannover. Es stelle sich jedoch die Frage, ob es klug von der SPD sei, das Ganze juristisch auf die Spitze zu treiben. So stehe die SPD lediglich als Spielverderber da. Scherer geht trotz des Strafantrages nicht davon aus, dass dieser Vorfall „die Beziehungen zwischen Medien und Politik dramatisch verändern wird.“ Dafür sei er zu unbedeutend.

Quelle: heise.de/DPA/c´t

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Abofallen-Betreiber werden dreister

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Derzeit versenden die Abo-Abzocker von Online Content Ltd beziehungsweise Online Service Ltd wieder massenhaft Zahlungsaufforderungen an Websurfer, die in die Falle getappt sind. Dabei geht es stehts um die angebliche Nutzung von Diensten wie sudoku.de, vorlagen-archiv.com oder online-flirten.de. Die Dreistigkeit, mit der diesmal vorgegangen wird, überrascht allerdings selbst Experten.

Das „Inkasso“ für die Abo-Dienste erledigt seit längerem eine Münchener Rechtsanwältin namens Katja Günther. Ihre Methode ist stets dieselbe: In den Mahnschreiben wird mit dubiosen Argumenten eine Drohkulisse aufgebaut, die die eingeschüchterten Empfänger zur Zahlung bewegen soll. So las man im Betreff des jüngsten Schreibens „Ankündigung gerichtliches Klageverfahren“. Zu einer Klage in der Sache freilich kam es nach Kenntnis der Redaktion noch in keinem einzigen Fall.

Ebenfalls im aktuellen Schreiben, das an eine Vielzahl von Empfängern gegangen ist, weist Günther auf ein Amtsgerichtsurteil (PDF-Datei) aus Wiesbaden hin, das angeblich die Kostenpflicht für die Abofallen von Online Content Ltd eindeutig bestätigt. „Unter Hinweis auf die einschlägige höchstrichterliche Rechtssprechung“ habe das Gericht „völlig zutreffend und rechtskräftig entschieden“, erläutert Günther. Das Urteil des Gerichts legt sie zur zusätzlichen Einschüchterung stets als Kopie bei. Die Rechtsanwältin dürfte darauf spekulieren, dass wohl wenige der Empfänger in der Lage sind, den in juristischer Terminologie verfassten Text zu verstehen.

Tatsächlich geht es in dem Urteil nicht um die Kostenpflicht bei Abruf von Abo-Seiten. Es hatte lediglich ein von den Mahnungen genervter Websurfer einen Rechtsanwalt zur Abwehr der Forderungen konsultiert und nun auf dem Klageweg versucht, die entstandenen Gebühren von den Abzockern zurück zu erhalten. Bei der angeblich einschlägigen „höchstrichterlichen Rechtssprechung“ handelt es sich in Wahrheit um ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2006, in dem es ganz allgemein um die Erstattung von Anwaltskosten bei Geldforderungen geht.

weiterlesen bei heise-online

Quelle: heise.de

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Multimedia-Dateien einfach konvertieren

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Multimedia-Dateien sind aus dem Internet nicht mehr wegzudenken. Die Fülle der Formate ist groß und nicht jeder Computer kann mit allen umgehen. Abhilfe schafft ein Datei-Konvertierer. Das kostenlose Tool „FormatFactory“ hat sich auf die Umwandlung von Multimedia-Files spezialisiert.

Unter Windows XP und Vista lassen sich damit zahllose Formate ineinander überführen. Der Anwender kann zunächst die Quelldateien festlegen, die umgewandelt werden sollen. Aus den Kategorien wie „Video“ oder „Audio“ kann er dann Formate wählen, in die die Dateien umgewandelt werden sollen. Auch Bilddateien kann FormatFactory in verschiedenen Formaten speichern. Das Programm wird vom Hersteller unter www.formatoz.com zum Herunterladen angeboten.

Quelle: Global Press/Yahoo

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Telefonieren bei Telekom-Konkurrenten könnte teurer werden

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Kunden von Konkurrenten der Deutschen Telekom müssen bald womöglich mehr für Telefongespräche zahlen. Der Ex-Monopolist fordert für das Zusammenschalten des eigenen mit fremden Telefonnetzen deutlich mehr Geld, wie das Unternehmen ankündigte. Die sogenannten Interconnectiongebühren sollen demnach um bis zu zehn Prozent steigen. Diese Entgelte fallen an, wenn ein Kunde eines Telefonanbieters jemanden anruft, der seinen Anschluss bei einem anderen Anbieter hat – etwa der Telekom. Betroffen sind nur Telefongespräche im Festnetz, deren Zahl seit Jahren abnimmt.

Durch die beantragte Erhöhung der Interconnectionsgebühren dürften die Telefontarife etwas steigen – allerdings um weniger als zehn Prozent, da das Zusammenschalten der Netze nur eine Vorleistung ist, die die Telekom für ihre Wettbewerber erbringt. Die Telekom verfügt über ein bundesweites Telefonnetz. Diese flächendeckende Netzinfrastruktur vorzuhalten, habe seinen Preis, erklärte das Unternehmen. „Und die Kosten dafür kann die Deutsche Telekom nicht alleine tragen“, erklärte Festnetzvorstand Timotheus Höttges.

weiterlesen bei Yahoo-Nachrichten

Quelle: AFP/Yahoo

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Teilchenbeschleuniger LHC nach Strompanne wieder in Betrieb

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Nach seiner Abschaltung wegen einer Strompanne arbeitet der weltgrößte Teilchenbeschleuniger LHC wieder: Das Riesengerät sei wieder eingeschaltet worden, teilte das Atomforschungszentrum CERN in Genf mit. Der Beschleuniger war am Mittwoch, eine Woche nach seiner Inbetriebnahme, wegen Stromproblemen abgeschaltet worden. Nach CERN-Angaben wurde durch die Panne das Kühlsystem des Teilchenbeschleunigers beeinträchtigt.

Eine Sprecherin hatte aber am Donnerstag versichert, dass der Zwischenfall keine größeren Auswirkungen habe: Der LHC befinde sich noch in seiner Testphase, und bei einem solch „komplexen System“ seien kleinere Probleme normal.

Nach fast 20-jähriger Vorbereitungszeit hatten Wissenschaftler des CERN am Mittwoch vergangener Woche den ersten Protonen-Strahl in die 27 Kilometer lange unterirdische Röhre des weltweit leistungsstärksten Beschleunigers geschickt. Die Forscher wollen in dem mehr als hundert Meter unter der Erde gelegenen LHC Protonen auf nahezu Lichtgeschwindigkeit beschleunigen und miteinander kollidieren lassen. Zum Beschleunigen der Protonen ist jedoch eine Temperatur von minus 271,3 Grad Celsius notwendig, weshalb ein ausgeklügeltes Kühlsystem notwendig ist.

Von den Experimenten erhoffen sich die CERN-Wissenschaftler Aufschluss über fundamentale Fragen wie die Entstehung des Universums und die Struktur der Materie. Dazu wollen sie im Zuge der LHC-Experimente Bedingungen wie unmittelbar nach dem Urknall vor 13,7 Milliarden Jahren erzeugen. Der Probebetrieb des LHC soll mehrere Wochen dauern.

Quelle: AFP/Yahoo

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Hartz-IV-Empfänger müssen Kontoauszüge vorlegen

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Hartz-IV-Empfänger müssen grundsätzlich ihre Kontoauszüge nach Aufforderung offen legen, um Arbeitslosengeld (ALG) II zu erhalten. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Freitag in einem Grundsatzurteil entschieden. Das Vorlegen der Kontoauszüge bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) gehöre zu den Mitwirkungspflichten des Arbeitslosen, urteilte der 14. Senat.

Der Arbeitslose habe jedoch die Möglichkeit, sensible Daten darauf zu schwärzen. Dies seien beispielsweise Hinweise auf Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeiten, sexuelle Neigungen oder religiöse Anschauungen, hieß es weiter.

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitsloser von der Arbeitsgemeinschaft München ALG II erhalten. Nachdem er für Februar 2006 einen Folgeantrag gestellt hatte, forderte die Arge ihn auf, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, die Lohnsteuerkarte sowie eine Kontenübersicht offen zu legen. Andernfalls müsse sein ALG II wegen seiner fehlenden Mitwirkungspflicht vollständig gestrichen werden.

Der Arbeitslose weigerte sich dennoch und führte an, dass sich seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht geändert hätten. Mit der Vorlage der Kontoauszüge werde sein Sozialdatenschutz verletzt. Die Arge müsse nicht wissen, ob er beispielsweise Gewerkschaftsbeiträge zahle. Außerdem sei das Verlangen der Arge unverhältnismäßig.

Datenschutz wird nicht verletzt

Die Arge München führte an, dass sie bei allen Folgeanträgen von den Arbeitslosen Kontoauszüge verlange. So solle überprüft werden, ob der Hilfebedürftige Zuwendungen von Dritten erhalten hat oder regelmäßig bekommt. Missbrauchsfälle könnten so leichter erkannt werden. Die Forderung nach dem Vorlegen der Kontoauszüge sei angemessen. Denn die Behörde sei verpflichtet, öffentliche Gelder sachgemäß und sparsam einzusetzen. Auf anderem Wege könne die Arge die benötigten Informationen nicht erhalten.

Der 14. Senat gab der Behörde weitgehend Recht. Die Vorlage der Kontoauszüge sei notwendig, um die Anspruchsvoraussetzungen zu überprüfen. Der Sozialdatenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Klägers würden nicht verletzt. Allerdings müsse die Arge darauf hinweisen, dass bestimmte Ausgaben, die auf Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit oder auch Weltanschauungen hinweisen, geschwärzt werden könnten. Der Auszahlbetrag müsse jedoch weiter erkennbar sein.

(Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 14 AS 45/07 R)

Quelle: AP/Yahoo

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Bundesrat: Schärfere Bestimmungen gegen Computerkriminalität und Kinderpornographie

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag grünes Licht für die Ratifizierung des Cybercrime-Abkommens des Europarats sowie für ein nach EU-Vorgaben eingebrachtes Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie gegeben. Das umstrittene Übereinkommen über Computerkriminalität vom November 2001 soll Mindeststandards bei Angriffen auf Computer- und Informationssysteme sowie ihren Missbrauch zur Begehung von Straftaten stellen. Ferner enthält es Vorgaben für strafprozessuale Maßnahmen zur Durchsuchung und Beschlagnahme von Beweismaterial bei entsprechenden Delikten. Es werden auch neue Regelungen über die bessere internationale Kooperation von Strafverfolgungsbehörden und bei der Rechtshilfe getroffen.

Konkret sieht das Abkommen Befugnisse zum Abhören der Telekommunikation in Echtzeit und zum grenzüberschreitenden Datenaustausch vor. Darüber hinaus enthält es allgemeine Vorgaben zum Speichern von Verbindungs- und Standortdaten. Neben der strafrechtlichen Einordnung von illegalem Abhören, dem Eindringen und Stören von Computersystemen, dem Stehlen, Manipulieren oder Löschen von Daten stellt das Abkommen auch Vergehen gegen das Urheberrecht, das Umgehen von Kopierschutzsystemen und die Herstellung, Verbreitung und Bereitstellung von Kinderpornographie unter Strafe.

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Quelle: heise.de/c´t

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Job Center muss Waschmaschine finanzieren

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Hartz-IV-Empfänger haben auch dann Anspruch auf Beihilfe für eine Wohnungserstausstattung, wenn sie nur einzelne Gegenstände wie etwa eine Waschmaschine benötigen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag gefällten Urteil entschieden. Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung bestehe nicht nur bei einer Komplettausstattung eines Hausstandes, erklärte der 14. Senat.

Im verhandelten Fall hatte der arbeitslose Kläger aus Dortmund sich von seiner Frau getrennt und war mit einer seiner Töchter in eine eigene Wohnung gezogen. Er besaß zwar einige Einrichtungsgegenstände, eine Waschmaschine fehlte jedoch. Diese wollte er als Erstausstattung vom Job Center Dortmund teilweise finanziert bekommen. Die Behörde lehnte dies jedoch ab. Der Arbeitslosengeld-II-Empfänger könne sich die benötigte Waschmaschine von seiner Unterstützung ansparen und solange im Waschsalon waschen, hieß es zur Begründung.

Nach Auffassung des Job Centers steht Hilfebedürftigen zwar eine Beihilfe für eine Wohnungserstausstattung zu. Dies bedeute aber, dass eine finanzielle Unterstützung nur für einen kompletten Hausstand gewährt werden könne. In Dortmund würden für einen Ein-Personen-Haushalt 921 Euro und für einen Zwei-Personen-Haushalt 1.432 Euro gewährt. Fehlten einzelne Gegenstände im Haushalt, wie im vorliegenden Fall eine Waschmaschine, gehöre dies nicht zur Erstausstattung, argumentierte das Job Center.

Das Bundessozialgericht wollte dieser Auffassung jedoch nicht folgen. Auch einzelne Gegenstände eines Hausstandes können nach seiner Entscheidung zu einer Erstausstattung gehören.

(Aktenzeichen: Bundessozialgericht B 14 AS 64/07 R)

Quelle: AP/Yahoo

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Überweisungs-Panne kostet KfW 536 Millionen Euro

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Der Staatsbank KfW ist durch Geschäfte mit der zusammengebrochenen US-Bank Lehman Brothers ein Schaden von 536 Millionen Euro entstanden. Die KfW bestätigte Informationen der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) und des ZDF. Wegen der Überweisungspanne müssen zwei Vorstände gehen.

Das teilte Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) am Donnerstagabend nach einer Sitzung des KfW-Verwaltungsrats in Berlin mit. Die Vorstände Detlef Leinberger und Peter Fleischer seien vom Dienst suspendiert worden. Dies gelte auch für einen Bereichsleiter der KfW. Die KfW hatte der zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers noch am Tag des Insolvenzantrags 350 Millionen Euro überwiesen.

Zunächst war von 300 Millionen Euro die Rede gewesen. Der höhere Betrag ergibt sich laut KfW durch Umrechnungskurse von Euro zum US-Dollar. Bei Schuldverschreibungen mit Lehman geht es um weitere Verluste von 186 Millionen Euro. Die Staatsbank hofft, einen Teil des Geldes aus der Vermögensmasse der zahlungsunfähigen US-Bank zurückzubekommen.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte am Donnerstag Konsequenzen im Management der Staatsbank gefordert. Die Überweisung noch am Tag der Lehman-Pleite sei ein ungeheuerlicher Vorgang. «Ich jedenfalls habe so etwas in meinem Leben noch nicht erlebt», sagte Steinbrück am Donnerstag am Rande der Sitzung des KfW-Verwaltungsrats in Berlin.

Die KfW, die zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Ländern gehört, hofft, bis zu 150 Millionen Euro des an Lehman gezahlten Geldes aus der Vermögensmasse der zahlungsunfähigen Wall-Street-Bank zurückzubekommen. So hoch könnte die Konkursquote sein.

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Quelle: DPA/Yahoo

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Nutzung von Handys als Navis während der Autofahrt verboten

Verfasst von Klaus Alrutz am 19. September 2008

Das Telefonieren mit dem Handy ist ohne Freisprechanlage während der Autofahrt nicht gestattet. Doch was gilt für den Gebrauch eines Mobiltelefons mit Navi-Funktion? Der Sachverhalt bleibt bestehen, auch in dieser Funktion bleibt die Handy-Nutzung laut Experten der ARAG verboten. Denn gleichgültig, welchen Dienst des Telefons ein Fahrer in Anspruch nehmen möchte, er nimmt die Hände von Steuer und wird zumindest in der Bedienungsphase abgelenkt. Angefasst werden darf das Gerät lediglich, um es woanders hinzulegen. Alles andere ist strafbar und wird mit Bußgeldern geahndet (OLG Köln, Az.: 81 Ss-OWi 49/08).

Quelle: Global Press/Yahoo

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