Weblog-Archiv für 18. September 2008
Verfasst von Klaus Alrutz am 18. September 2008
Im Zuge der Pleite des US-Bank Lehman Brothers verliert die bundeseigene KfW-Bank über eine halbe Milliarde Euro und damit mehr als bisher bekannt. Von dem Betrag stammten 350 Millionen Euro aus einer Überweisungspanne am Montag und der Rest aus weiteren Geschäften mit der zahlungsunfähigen US-Investmentbank, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums nach einer Sitzung des KfW-Verwaltungsrats in Berlin. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) kündigtedie Suspendierung von zwei Vorstandsmitgliedern mit sofortiger Wirkung an.
Die KfW hatte am Montag kurz vor der Pleite von Lehman 300 Millionen Euro an die Bank überwiesen. Als Grund nannte die Bank einen technischen Fehler.
Der KfW-Verwaltungsrat beschloss zudem den Verkauf der Anteile an der Mittelstandsbank IKB an den privaten Investor Lone Star. „Damit folgt der Verwaltungsrat dem Beschluss des KfW Präsidialausschusses vom 20. August 2008, der den entsprechenden Verkauf empfohlen hatte“, erklärte die KfW. Nach dem Beginn der Finanzkrise hatten die KfW und der Bund die IKB mit Finanzspritzen von mehreren Milliarden Euro vor dem Aus bewahrt.
Quelle: AFP/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 18. September 2008
GPS-Daten können mit Hilfe des kostenlosen Programms „Pro Photo 2.2″ in Foto-Dateien vermerkt werden. Hersteller Microsoft hat das Tool so gestaltet, dass es sogenannte Exif-Daten der Bilder anzeigt. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Informationen zu den Fotos, also etwa das Aufnahmedatum, der verwendete Kameratyp und die Brennweite.
Mit Pro Photo können Koordinaten von Hand ergänzt werden. Hierzu kann auf das ebenfalls von Microsoft stammende virtuelle Globus-Programm Virtual Earth zurückgegriffen werden. Per Mausklick kann der Anwender die Fotos auf der Landkarte platzieren und erhält so Informationen über die Koordinaten des Aufnahmeortes. Darüber hinaus kann Pro Photo auch als GPS-Logs bezeichnete Dateien spezieller Geräte auslesen, die unterwegs Informationen zu geografischen Positionen sammeln. Verwenden lässt sich die kostenlose, in englischer Sprache verfügbare Software unter Windows XP und Vista; zudem muss .NET Framework 3 installiert sein www.microsoft.com/prophoto/downloads/default.aspx .
Quelle: Global Press/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 18. September 2008
Die Straßenansichten des Google-Tools Street View kommen ab sofort auch auf Mobiltelefone. Der Suchmaschinen-Primus ermöglicht dies mit der neu erschienenen Version des Programms „Google Maps for mobile“. Wie in einem Erläuterungsvideo im Blog des Herstellers zu sehen ist, bietet die Software zwei neue Funktionen: Einerseits kann der Nutzer auf seinem mobilen Endgerät Straßenansichten darstellen lassen. Andererseits ist es möglich, einen Wegweiser zu benutzen. Dieser zeigt vom aktuellen Standort die Richtung an. Weil die beiden Programmelemente miteinander kombiniert werden können, lässt sich der Richtungsanzeiger bequem zur Navigation in fremden Städten verwenden. Zu bedenken ist hierbei aber, dass die Anzeige der Funktion „Mein Standort“ bei Geräten ohne GPS eher ungenau ist. Heruntergeladen werden kann das kostenlose Tool unter www.google.com/gmm.
Quelle: Global Press/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 18. September 2008
Für den Betrug an 109 Rentnern ist eine 27 Jahre alte Frau aus dem Raum Fürth am Donnerstag zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Sie hatte gestanden, zusammen mit ihrem Ehemann von den Senioren Anzahlungen für den Einbau von Treppenliften erhalten, die vereinbarten Leistungen aber nie erbracht zu haben. Insgesamt sei zwischen Mai 2006 und Juli 2007 ein Schaden von 564.000 Euro entstanden, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Der 31-jährige Ehemann, der ebenfalls angeklagt ist, hatte vor Gericht dagegen erklärt, er sei zum Tatzeitpunkt psychisch krank gewesen und habe nichts mitbekommen. Nun soll ein Gutachten angefertigt und Ende des Jahres weiterverhandelt werden. Das Gericht will dann auch die noch lebenden Geschädigten hören.
Quelle: AP/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 18. September 2008
Günter Freiherr von Gravenreuth jagte Raubkopierer, die SPD und die Tageszeitung „taz“. Nun hat ihn das Landgericht Berlin zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Nach der Verkündung jubeln seine Gegner, die Computerszene steht Kopf.
Es ist 18.06 Uhr, als Richter Ralf Vogl die Worte spricht, die die Karriere des Anwalts wohl zerstören: „Die Berufung wird verworfen“, der Angeklagte werde „zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.“ Günter Freiherr von Gravenreuth erstarrt, ahnt wohl, dass er gegen dieses zweitinstanzliche Urteil kaum mehr vorgehen kann. Auf der Zuschauerbank grinsen seine langjährigen Gegner, mühsam unterdrücken sie Jubelschreie. Rund ein halbes Dutzend von ihnen ist an diesem Mittwoch in den Saal 537 des Landgerichtes Berlin gekommen, Menschen aus der Computerszene, die sich mit dem Münchener Rechtsanwalt seit Jahren in den Haaren liegen. Einer kommentiert: „Spätestens zu Weihnachten sitzt Gravenreuth im Knast“.
Es scheint, als sei einer der berüchtigtsten Anwälte Deutschlands am Ende: Freiherr von Gravenreuth, 60 Jahre alt, bekannt als unnachgiebiger Kämpfer gegen Raubkopierer, vermeintliche Spam-Versender, Produktpiraten und Betreiber von Internetforen. Gefürchtet als Jurist, der seine Gegner mit Abmahnungen überzieht und dabei horrende Gebühren verlangt. Aber auch als jemand, der es selbst mit dem Gesetz nicht so genau nimmt. Gestolpert ist er nun über den „taz“-Fall.
Im Mai 2006 hatte er die Tageszeitung aus Berlin abgemahnt. Sein Vorwurf: Die „taz“ habe ihm ungefragt eine E-Mail zugeschickt, in der sie ihm die Aufnahme in ihren Newsletter-Verteiler anbot. Im anschließenden Rechtsstreit überweist ihm die „taz“ 663,71 Euro. Dann begeht Gravenreuth einen Fehler. Er behauptet gegenüber dem zuständigen Gericht, er habe das Geld nicht erhalten. Deswegen beantragt er die Pfändung der Internetadresse „taz.de“. Die Tageszeitung wendet sich daraufhin an den bekannten Medienanwalt Johannes Eisenberg, der Strafanzeige gegen von Gravenreuth stellt – wegen versuchten Betruges. Eine Hausdurchsuchung in Gravenreuths Kanzlei fördert schließlich Kontoauszüge und ein Fax zutage, die die Zahlungen der „taz“ beweisen. Bereits im September 2007 befindet ihn deswegen das Amtsgericht Tiergarten für schuldig und verurteilt ihn zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Auch deswegen, weil Gravenreuth wegen Untreue bereits vorbestraft war.
An diesem Mittwoch kämpft Gravenreuth nun im Berufungsverfahren gegen die drohende Haftstrafe. Einsilbig antwortet er auf die Fragen des Richters, mehr als ein „Ja“ oder „Nein“ geht ihm kaum über die Lippen. Sein Anwalt versucht Gravenreuth als Chaoten darzustellen, in dessen Kanzlei stets Unordnung herrscht. Deswegen soll er das Fax und den Geldeingang der „taz“ übersehen haben. Vier seiner ehemaligen Mitarbeiter werden als Zeugen aufgerufen, bringen ihren ehemaligen Chef in Verlegenheit. „Er hat mir mein Gehalt nicht immer vollständig überwiesen“, sagt eine Ex-Angestellte. Gravenreuths Gegner auf der Zuschauerbank schütteln demonstrativ mit dem Kopf. Dann gerät der Prozess zur Posse.
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Quelle: WELT.de/Lars Winckler
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