Verfasst von Klaus Alrutz am 5. September 2008
CDU-Vize Christian Wulff glaubt nicht an eine Wahl der hessischen SPD-Chefin Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin des Landes. «Ich glaube nicht, dass Frau Ypsilanti gewählt wird, weil ich davon überzeugt bin, dass es Sozialdemokraten und Grüne dort im Landtag gibt, die sich nicht in Abhängigkeit von fünf Kommunisten begeben», sagte der niedersächsische Ministerpräsident am Donnerstag in der ZDF-Sendung «Maybrit Illner». Er sei sicher, dass «es große Auswirkungen auf Deutschland hätte», wenn mit Hessen eines der wirtschaftlich stärksten Bundesländer «der Beeinflussung durch Kommunisten» anheim falle.
Quelle: ddp/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 5. September 2008
Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel hat sich für eine Koalition mit der FDP nach der Bundestagswahl 2009 ausgesprochen. «Wir brauchen andere politische Verhältnisse», sagte Merkel am Freitag bei einer Konferenz der CDU-Kreisvorsitzenden in Berlin.
«Unser Ziel ist die Koalition mit den Liberalen.» Sie zog eine positive Bilanz der bisherigen Arbeit der großen Koalition. «Die große Koalition hat vieles bewegt.» Es gebe im Vergleich zum Ende der rot-grünen Regierungszeit 1,5 Millionen Arbeitslose weniger.
Merkel zeigte sich zuversichtlich, die Reform der Erbschaftsteuer unter Dach und Fach zu bringen. Die CDU werde auf ihren Forderungen beharren.
Quelle: DPA/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 5. September 2008
Vermögen aus einer Schmerzensgeldzahlung müssen sich Arbeitslose nicht auf das Arbeitslosengeld II anrechnen lassen. Diese Verwertung wäre eine „besondere Härte“ und ist daher ausgeschlossen, heißt es in einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Ein Arbeitsloser aus Bayern hatte nach einem Autounfall im Jahr 1985 36.000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Als er zum Jahresbeginn 2005 Arbeitslosengeld II beantragte, verfügte er neben mehreren Lebensversicherungen über Geldanlagen in Höhe von 30.000 Euro.
Die für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zuständige sogenannte Arbeitsgemeinschaft in Deggendorf verweigerte daher die Leistung mit dem Argument, zumindest die Geldanlagen seien verwertbares Vermögen. Dem widersprach nun das BSG: Wegen des besonderen Entschädigungscharakters verbiete schon das Gesetz die Anrechnung laufender Schmerzensgeldzahlungen als Einkommen. Entsprechend müsse auch früheres Schmerzensgeld geschützt sein. Seine Anrechnung als Vermögen scheide daher ebenfalls aus. Im konkreten Fall sei glaubhaft nachgewiesen, dass das Vermögen aus dem Schmerzensgeld stamme.
Quelle: AFP/Yahoo
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