Weblog-Archiv für 4. September 2008
Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008
Essen von Aldi, Schuhe vom Resteladen, Möbel aus dem Billig-Shop: Dieses Niveau reicht Arbeitslosen zur Sicherung des Existenzminimums – meinen zwei Forscher aus Chemnitz. Den gültigen Hartz-IV-Satz von 351 Euro finden die Experten zu hoch. Vertreter der Arbeitslosen sind empört.
Zwei Chemnitzer Wirtschaftsforscher sorgen für Aufsehen. Sie haben berechnet, wie hoch die soziale Mindestsicherung in Deutschland sein muss. Auf der Basis eines Warenkorbs errechneten sie den Bedarf von Arbeitslosen sehr viel niedriger als den Regelsatz nach Hartz IV, der in Deutschland zurzeit 351 Euro pro Person monatlich beträgt.
Friedrich Thießen, Professor für Finanzen an der Technischen Universität Chemnitz, und sein Kollege Christian Fischer halten laut ihrer Studie dagegen 132 Euro Arbeitslosengeld II im Monat für das Minimum einer Existenzsicherung. Infrage stellen die beiden Wissenschaftler die Berechnung der geltenden Hartz-IV-Sätze. „Tatsächlich erhalten die Sozialleistungsempfänger aber mehr als das Existenzminimum, nämlich einen Lebensstandard, der sich an dem der arbeitenden Bevölkerung orientiert“, schreiben Thießen und Fischer.
Sie nehmen für ihre Studie den Fall eines arbeitslosen, gesunden erwachsenen Mannes („Körpergröße 1,70 m, Gewicht 70 kg“) mit „deutschen Verbrauchsgewohnheiten“ an. Dann gehen sie mit diesem Modellmann einkaufen: Sie simulieren einen durchschnittlichen Monat, in dem der Hartz-IV-Empfänger ausschließlich seinen notwendigen Bedarf deckt.
Das heißt im billigsten Fall: Essen holen bei Aldi, gelegentlich Kleidung und Schuhe aus dem Restpostenladen oder bei Billigketten, seltener Möbel aus dem Ein-Euro-Laden oder dem Baumarkt. Für Freizeit, Unterhaltung und den Besuch von Kulturevents gestehen die Forscher Arbeitslosen gerade einen Euro pro Monat zu. Sie ermitteln außerdem einen Bedarf im Maximumfall und nehmen dafür Preise aus Supermärkten, Kaufhäusern und Fachgeschäften zur Grundlage. Auch dabei kommt die Studie mit 278 Euro monatlich auf einen Betrag, der unter dem heutigen Hartz-IV-Standard liegt – nicht eingerechnet Wohnungskosten, die beim ALG II zusätzlich erstattet werden.
weiterlesen bei Welt-Online
Quelle: Welt.de
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Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008
Eine Rund-Mail der Wiso-Redaktion des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) über den Diebstahl von Passwörtern sorgt derzeit für Aufregung.
Hallo, Eigentümer der E-Mailadresse xxxx@gmail.com,
Sie erhalten diese Mail von uns, weil wir auf einen datenschutzrechtlich problematischen Sachverhalt aufmerksam gemacht wurden, der Ihre E-Mail-Adresse betrifft.
Ihre E-Mail-Adresse und das Passwort **** (Zu Ihrer Sicherheit wurde das Passwort gekürzt) befinden sich nach unseren Recherchen auf einem im Internet frei zugänglichen, in China beheimateten Server.
Angeschrieben wurden rund 56.000 Empfänger, deren E-Mail-Adresse nebst einem Passwort bei Recherchen auf einem chinesischen Server gefunden wurden. Wiso vermutet, dass die Daten aus einem Servereinbruch oder sonstigem Datendiebstahl stammen und die Täter sich damit Zugang zu Online-Bezahldiensten verschaffen wollen, da Anwender oftmals dasselbe Passwort für verschiedene Dienste einsetzen. Mehreren Hinweisen an heise online zufolge weisen die gefundenen Daten bei einigen Anwendern Parallelen zu denen der von ihnen im Bewerberportal der Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCooper (PwC) verwendeten Daten auf (siehe auch Update unten).
Allerdings schreibt Wiso in seiner eigenen Meldung, dass die Daten nach ersten Erkenntnissen nicht aus einer Datenbank stammen, die mit Finanzdienstleistungen, E-Mail-Accounts oder Online-Shops zu tun hat und bei der sich die Betroffenen in der Vergangenheit einmal angemeldet haben. Woher die Daten nun stammen, will die Redaktion vermutlich in ihrem Beitrag am 8. September offenbaren. Die Betroffenen sollen an einer kurzen Umfrage zum Datendiebstahl teilnehmen.
Wiso verspricht in seiner Mail, die vorliegenden Daten nach Ausstrahlung des Beitrags zu löschen. Allerdings habe man keinen Einfluss darauf, die auf einem chinesischen Webserver liegenden Daten zu löschen. Wiso empfiehlt das Passwort bei allen Diensten zu ändern, zu denen man sich mit diesen Zugangsdaten angemeldet hat.
[Update]:
Inzwischen hat PwC den Datenverlust eingeräumt. Das Unternehmen hat noch am gestrigen Mittwoch Strafanzeige gegen „unbekannte Daten-Hacker“ gestellt, die Daten aus einer „externen Datenbank für Jobsuchende“ gestohlen hätten. Sämtliche in der Datenbank erfassten Interessenten werden nun angeschrieben und über den möglichen Datenverlust informiert. Es sei allerdings noch nicht klar, ob auch alle in der Datenbank erfassten Bewerber von dem Datenverlust betroffen seien, sagte ein PwC-Sprecher.
Quelle: heise.de/dab/c´t
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Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008
Rund zehn Prozent der Bundesbürger sind für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen. Etwa 8,3 Millionen Menschen erhielten in Deutschland existenzsichernde Hilfen, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Die jetzt veröffentlichte Statistik zeigt den Stand von Ende 2006 auf. Im Verlauf des Jahres 2006 gab der Staat für die soziale Mindestsicherung insgesamt 45,6 Milliarden Euro aus.
Zu den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherung zählen dem Bundesamt zufolge: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV), laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe), Regelleistungen für Asylbewerber und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.
Vor allem die Einwohner in den Stadtstaaten und den neuen Bundesländern waren der Statistik zufolge auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen. Mit der im Ländervergleich höchsten Bezugsquote von 20,1 Prozent erhielt jeder fünfte Berliner Leistungen zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts. In Bayern waren es nur 5,3 Prozent, in Baden-Württemberg 5,7 Prozent.
Großteil der Ausgaben entfällt auf Hartz-IV-Empfänger
Rund 7,3 Millionen Menschen lebten Ende 2006 nach den Angaben des Bundesamtes von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ihre im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen, also vor allem Kinder, bekommen Sozialgeld. Die Ausgaben für Leistungen, die unmittelbar für den Lebensunterhalt gezahlt wurden, beliefen sich im Verlauf des Jahres 2006 auf rund 40,5 Milliarden Euro.
Daneben erhielten etwa 764.000 Bürger laufende Leistungen aus der Sozialhilfe, wie die Statistiker berichteten. Die Sozialhilfe bildet das soziale Auffangnetz für bedürftige ältere Menschen sowie für Personen, die wegen Krankheit oder einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr ins reguläre Erwerbsleben integriert werden können. Die Ausgaben dafür betrugen rund 3,7 Milliarden Euro.
Rund 194.000 in Deutschland lebende Asylbewerber bekamen dem Bundesamt zufolge laufende Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Ausgaben lagen hierfür bei etwa 0,9 Milliarden Euro. Die Kriegsopferfürsorge ist eine Leistung, die neben Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen bei Bedürftigkeit auch Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte versorgt. 60.000 Menschen waren darauf angewiesen, die Ausgaben beliefen sich auf 0,5 Milliarden Euro.
Quelle: AP/Yahoo und http://www.destatis.de
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Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008
In einem Prozess gegen Phishing-Betrüger hat das Landgericht Bonn jetzt die Urteile gesprochen. Fünf Angeklagte aus Düsseldorf und Bad Homburg wurden zu Bewährungsstrafen und Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Ein 21-Jähriger kam mit einer 14-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung davon. Die Angeklagten hatten nach anfänglichem Schweigen gestanden, mit Phishing-Mails die Daten von Online-Bankkunden ausgespäht und zahlreiche Konten geplündert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte den fünf Personen die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug in 38 Fällen vorgeworfen. Der Bandenvorwurf konnte vor Gericht aber offenbar nicht aufrecht gehalten werden.
Der entstandene Schaden war zu Prozessbeginn mit 154.000 Euro angegeben worden, wobei die Staatsanwaltschaft Bonn ausschließlich Taten angeklagt hatte, die nach eigenen Angaben einwandfrei nachzuweisen waren. Die tatsächliche Schadenssumme dürfte deutlich höher sein. Nachdem sich die Angeklagten über die abgephishten PINs und TANs Zugriff auf die Kontofunktionen verschafft hatten, überwiesen sie Geldbeträge auf das Konto eines Finanzagenten, der das Geld dann bar abhob und über einen Transferservice ins Ausland – meist in die Ukraine, nach Russland, aber auch nach Irland – weiterleitete. Das Gericht geht davon aus, dass die jetzt Verurteilten noch „nicht die ganz Großen“ sind. Weitere umfangreiche Ermittlungen würden laufen.
Quelle: heise.de/pmz/c´t
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Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008
Zahllose Telefonkunden kennen es: Am anderen Ende der Leitung meldet sich eine freundliche Stimme und stellt ein scheinbar verlockendes Angebot in Aussicht. «Wir möchten Ihren Tarif optimieren. Wollen Sie nicht billiger telefonieren und surfen?» Auch wenn vom Flatrate-Kauderwelsch der Telefon-Profis oft nichts hängenbleibt, stimmen viele dem angeblichen Tarifschnäppchen schon nach wenigen Minuten zu. Und haben nicht selten später das Nachsehen.
Denn nicht alle Anrufer spielen mit offenen Karten. Beim Kampf um Kundschaft und Preise wird gern getrickst. Zum Ärgernis der Kunden: So mancher Angerufene ist plötzlich viel länger als vorher an seine Telefonfirma gebunden, hat manchmal gar einen ungewollten Anbieterwechsel am Hals. Viele finden überflüssige Zusatzbausteine auf der Rechnung. Nicht selten werden gerade älteren Menschen superschnelle DSL-Internet-Anschlüsse verkauft, die damit gar nichts anfangen können. Und so mancher hat schlimmstenfalls noch seine Kontodaten preisgegeben und ahnungslos einer Einzugsermächtigung zugestimmt.
«Das ist Geschäftemacherei und grenzt häufig schon an Betrug», warnt Markus Saller, Jurist der bayerischen Verbraucherzentrale. Ungebetene Werbeanrufe, so genanntes cold calling, sind nicht erlaubt. Trotzdem werden tausende Kunden tagtäglich damit über den Tisch gezogen. Obwohl diese mündlichen Verträge auf unlauterem Weg zustande kamen, sind sie meist gültig. Kunden, die zu spät oder gar nicht schriftlich widerrufen, sitzen darin dann fest.
Grundsätzlich gibt es für Telefonkunden bislang nur eine Möglichkeit zur Gegenwehr: Sofort auflegen, wenn der freundliche Tarifoptimierer anruft. Wer seine Telefon- und Internetrechnung drücken wolle, sollte sich selbst bei seiner Telefongesellschaft um einen günstigeren Tarif kümmern, rät Bettina Seute vom Online-Ratgebermagazin teltarif.de – und sich zudem bei den Wettbewerbern am Markt umschauen. Internet-Rechner und Verbraucherzentralen helfen zudem beim Vergleichen.
weiterlesen bei Yahoo-Nachrichten
Quelle: AP/Yahoo
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