Computerhilfe u. Info Blog

Computerhilfe und Info Blog rund um die IT u. Internetsicherheit aus Hildesheim/Niedersachsen/DE.

Weblog-Archiv für 4. September 2008

Professor hält 132 Euro Hartz IV für ausreichend

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

Essen von Aldi, Schuhe vom Resteladen, Möbel aus dem Billig-Shop: Dieses Niveau reicht Arbeitslosen zur Sicherung des Existenzminimums – meinen zwei Forscher aus Chemnitz. Den gültigen Hartz-IV-Satz von 351 Euro finden die Experten zu hoch. Vertreter der Arbeitslosen sind empört.

Zwei Chemnitzer Wirtschaftsforscher sorgen für Aufsehen. Sie haben berechnet, wie hoch die soziale Mindestsicherung in Deutschland sein muss. Auf der Basis eines Warenkorbs errechneten sie den Bedarf von Arbeitslosen sehr viel niedriger als den Regelsatz nach Hartz IV, der in Deutschland zurzeit 351 Euro pro Person monatlich beträgt.

Friedrich Thießen, Professor für Finanzen an der Technischen Universität Chemnitz, und sein Kollege Christian Fischer halten laut ihrer Studie dagegen 132 Euro Arbeitslosengeld II im Monat für das Minimum einer Existenzsicherung. Infrage stellen die beiden Wissenschaftler die Berechnung der geltenden Hartz-IV-Sätze. „Tatsächlich erhalten die Sozialleistungsempfänger aber mehr als das Existenzminimum, nämlich einen Lebensstandard, der sich an dem der arbeitenden Bevölkerung orientiert“, schreiben Thießen und Fischer.

Sie nehmen für ihre Studie den Fall eines arbeitslosen, gesunden erwachsenen Mannes („Körpergröße 1,70 m, Gewicht 70 kg“) mit „deutschen Verbrauchsgewohnheiten“ an. Dann gehen sie mit diesem Modellmann einkaufen: Sie simulieren einen durchschnittlichen Monat, in dem der Hartz-IV-Empfänger ausschließlich seinen notwendigen Bedarf deckt.

Das heißt im billigsten Fall: Essen holen bei Aldi, gelegentlich Kleidung und Schuhe aus dem Restpostenladen oder bei Billigketten, seltener Möbel aus dem Ein-Euro-Laden oder dem Baumarkt. Für Freizeit, Unterhaltung und den Besuch von Kulturevents gestehen die Forscher Arbeitslosen gerade einen Euro pro Monat zu. Sie ermitteln außerdem einen Bedarf im Maximumfall und nehmen dafür Preise aus Supermärkten, Kaufhäusern und Fachgeschäften zur Grundlage. Auch dabei kommt die Studie mit 278 Euro monatlich auf einen Betrag, der unter dem heutigen Hartz-IV-Standard liegt – nicht eingerechnet Wohnungskosten, die beim ALG II zusätzlich erstattet werden.

weiterlesen bei Welt-Online

Quelle: Welt.de

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Sony ruft Vaio-TZ-Notebooks zurück

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

Der japanische Elektronikriese Sony ruft in den USA seine 11,1-Zoll-Subnotebooks der Modellreihen VGN-TZ100, -TZ200, -TZ300 und -TZ2000 zurück. Nach Angaben der US-amerikanischen Verbraucherschutz-Organisation CPSC sind rund 73.000 Geräte betroffen, die in Japan oder den USA gefertigt und zwischen Juli 2007 und August 2008 verkauft wurden.

Diesmal handelt es sich nicht um defekte Akkus, sondern um fehlerhaft verlegte Kabel in der Nähe eines Scharniers, die einzeln oder in Zusammenhang mit einer möglicherweise losen Schraube im Scharnier einen Kurzschluss und eine Überhitzung des Subnotebooks auslösen könnten. Laut CPSC sind 15 Fälle bekannt; in einem davon sei es zu einer leichter Verbrennung bei dem betroffenen Kunden gekommen.

Laut Sony USA ist nur eine Teilmenge alle verkauften TZ-Notebooks betroffen. Auf den US-Supportseiten ist eine Meldung samt FAQ geschaltet, in der ein Support-Formular verlinkt ist: Anhand der Eingabe von Produkt- und Seriennummer erfährt der Kunde, ob sein Gerät betroffen ist.

Das Supportformular funktioniert allerdings nur für das TZ – Notebook, die in den USA, Kanada, Brasilien oder Lateinamerika verkauft wurden. Ob auch in Deutschland und Europa verkaufte Modelle betroffen sind, ist derzeit unklar; Sony Deutschland war bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Quelle: heise.de/mue/c´t

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ZDF warnt 56.000 Anwender vor gestohlenem Passwort [Update]

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

Eine Rund-Mail der Wiso-Redaktion des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) über den Diebstahl von Passwörtern sorgt derzeit für Aufregung.

Hallo, Eigentümer der E-Mailadresse xxxx@gmail.com,

Sie erhalten diese Mail von uns, weil wir auf einen datenschutzrechtlich problematischen Sachverhalt aufmerksam gemacht wurden, der Ihre E-Mail-Adresse betrifft.

Ihre E-Mail-Adresse und das Passwort **** (Zu Ihrer Sicherheit wurde das Passwort gekürzt) befinden sich nach unseren Recherchen auf einem im Internet frei zugänglichen, in China beheimateten Server.

Angeschrieben wurden rund 56.000 Empfänger, deren E-Mail-Adresse nebst einem Passwort bei Recherchen auf einem chinesischen Server gefunden wurden. Wiso vermutet, dass die Daten aus einem Servereinbruch oder sonstigem Datendiebstahl stammen und die Täter sich damit Zugang zu Online-Bezahldiensten verschaffen wollen, da Anwender oftmals dasselbe Passwort für verschiedene Dienste einsetzen. Mehreren Hinweisen an heise online zufolge weisen die gefundenen Daten bei einigen Anwendern Parallelen zu denen der von ihnen im Bewerberportal der Beratungsgesellschaft PriceWaterhouseCooper (PwC) verwendeten Daten auf (siehe auch Update unten).

Allerdings schreibt Wiso in seiner eigenen Meldung, dass die Daten nach ersten Erkenntnissen nicht aus einer Datenbank stammen, die mit Finanzdienstleistungen, E-Mail-Accounts oder Online-Shops zu tun hat und bei der sich die Betroffenen in der Vergangenheit einmal angemeldet haben. Woher die Daten nun stammen, will die Redaktion vermutlich in ihrem Beitrag am 8. September offenbaren. Die Betroffenen sollen an einer kurzen Umfrage zum Datendiebstahl teilnehmen.

Wiso verspricht in seiner Mail, die vorliegenden Daten nach Ausstrahlung des Beitrags zu löschen. Allerdings habe man keinen Einfluss darauf, die auf einem chinesischen Webserver liegenden Daten zu löschen. Wiso empfiehlt das Passwort bei allen Diensten zu ändern, zu denen man sich mit diesen Zugangsdaten angemeldet hat.

[Update]:
Inzwischen hat PwC den Datenverlust eingeräumt. Das Unternehmen hat noch am gestrigen Mittwoch Strafanzeige gegen „unbekannte Daten-Hacker“ gestellt, die Daten aus einer „externen Datenbank für Jobsuchende“ gestohlen hätten. Sämtliche in der Datenbank erfassten Interessenten werden nun angeschrieben und über den möglichen Datenverlust informiert. Es sei allerdings noch nicht klar, ob auch alle in der Datenbank erfassten Bewerber von dem Datenverlust betroffen seien, sagte ein PwC-Sprecher.

Quelle: heise.de/dab/c´t

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90 Prozent aller Urheberrechtsverletzungen im Internet

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

Fast neun von zehn Urheberrechtsverletzungen finden heute im Internet statt oder haben dort ihren Ausgangspunkt. Im Web sind beispielsweise 52 Prozent der im ersten Halbjahr 2008 in deutschen Kinos gestarteten Filme illegal zu finden. Im gesamten Jahr 2007 belief sich die Raubkopienquote auf 54 Prozent. Das hat jetzt die „Available for Download „-Studie, die von der Zukunft Kino Marketing GmbH bei der Firma P4M in Auftrag gegeben worden ist. Durchschnittlich 1,9 Tage nach dem offiziellen Kinostart sind die Filme im ersten Halbjahr 2008 im Internet aufgetaucht. Im Jahr 2007 hatte die Zeitspanne noch bei 1,3 Tagen gelegen, die Lage hat sich demnach für die Filmwirtschaft verbessert. Die im Web verfügbaren illegalen Kopien weisen in 63 Prozent der Fälle eine gute Bildqualität auf, in 24 Prozent der Fälle eine gute Tonqualität.

Raubkopierer müssen in Zukunft ein härteres Vorgehen seitens der Rechteinhaber einkalkulieren. Denn die Rechtsgrundlage zur Verurteilung der Täter ist in Deutschland gegeben, und gerade über das Web ist eine Verfolgung der Täter oftmals möglich. „Im Internet sind Personen, die illegal up- oder downloaden, beispielweise über ihre individuelle IP-Nummer identifizierbar“, erklärt Jan Oesterlin, Geschäftsführer der Zukunft Kino Marketing, die die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ ins Leben gerufen hat.

Zum Aufspüren von Raubkopien im Web setzt die Filmwirtschaft inzwischen unter anderem automatisierte Suchprogramme ein. Durch forensische Markierungen in Ton und Bild der Filme können die Rechteinhaber zudem überprüfen, in welchem Kino der illegale Mitschnitt angefertigt worden ist. Somit wird bei der strafrechtlichen Verfolgung insbesondere das Augenmerk auf diejenigen Personen gerichtet, die die jeweils erste illegale Kopie eines Films erstellen und – unter anderem über das Internet – in Umlauf bringen. Aber auch Nutzer, die Filme aus illegalen Quellen im Web beziehen, können allein für das Herunterladen rechtlich belangt werden. Dessen sollten sich unter anderem diejenigen Anwender bewusst sein, die etwa in Tauschbörsen, sogenannten Filesharing-Plattformen, nach Filmen suchen und diese auf ihren Rechner laden.

Quelle: Global Press/Yahoo

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Metallica: Premiere in London

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

Beim Metallica-Konzert am 15. September in London erfolgt der Einlass nicht mit bisher üblichen Eintrittskarten. Stattdessen werde erstmals in Europa das sogenannte Paperless Ticket genutzt, teilte das Unternehmen Ticketmaster am Donnerstag in London mit. Die Kunden kaufen ihr Ticket per Kreditkarte, bekommen jedoch keine Eintrittskarte zugeschickt. Am Veranstaltungsort müssen sie einen Ausweis mit Foto und die Kreditkarte vorlegen. Nach Einlesen der Karte erfolgt der Zugang zum Konzert.

Metallica veröffentlichen am 12. September ihr neues Album «Death Magnetic». Am gleichen Tag steigt nach Angaben von Universal Music auch die CD-Release-Party in der O2 World Berlin. Erwartet werden rund 17 000 Fans. Die Tickets kosten zehn Euro und sind nur über die Mitgliedseiten metclub.com und MissionMetallica.com erhältlich. Metallica tragen alle Kosten der Release Party und spenden alle Ticketeinnahmen an das Deutsche Herzzentrum Berlin.

Medienberichten zufolge ist die neue Metallica-Platte «Death Magnetic», für die hohe Sicherheitsvorkehrungen galten, derweil bereits vor der offiziellen Veröffentlichung illegal im Internet zu haben.

Quelle: ddp/Yahoo

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Deutschland: Jeder zehnte Bürger lebt von sozialer Mindestsicherung

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

Rund zehn Prozent der Bundesbürger sind für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen. Etwa 8,3 Millionen Menschen erhielten in Deutschland existenzsichernde Hilfen, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Die jetzt veröffentlichte Statistik zeigt den Stand von Ende 2006 auf. Im Verlauf des Jahres 2006 gab der Staat für die soziale Mindestsicherung insgesamt 45,6 Milliarden Euro aus.

Zu den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherung zählen dem Bundesamt zufolge: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV), laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe), Regelleistungen für Asylbewerber und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

Vor allem die Einwohner in den Stadtstaaten und den neuen Bundesländern waren der Statistik zufolge auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen. Mit der im Ländervergleich höchsten Bezugsquote von 20,1 Prozent erhielt jeder fünfte Berliner Leistungen zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts. In Bayern waren es nur 5,3 Prozent, in Baden-Württemberg 5,7 Prozent.

Großteil der Ausgaben entfällt auf Hartz-IV-Empfänger

Rund 7,3 Millionen Menschen lebten Ende 2006 nach den Angaben des Bundesamtes von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld. Arbeitslosengeld II erhalten erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ihre im Haushalt lebenden nicht erwerbsfähigen Familienangehörigen, also vor allem Kinder, bekommen Sozialgeld. Die Ausgaben für Leistungen, die unmittelbar für den Lebensunterhalt gezahlt wurden, beliefen sich im Verlauf des Jahres 2006 auf rund 40,5 Milliarden Euro.

Daneben erhielten etwa 764.000 Bürger laufende Leistungen aus der Sozialhilfe, wie die Statistiker berichteten. Die Sozialhilfe bildet das soziale Auffangnetz für bedürftige ältere Menschen sowie für Personen, die wegen Krankheit oder einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr ins reguläre Erwerbsleben integriert werden können. Die Ausgaben dafür betrugen rund 3,7 Milliarden Euro.

Rund 194.000 in Deutschland lebende Asylbewerber bekamen dem Bundesamt zufolge laufende Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Ausgaben lagen hierfür bei etwa 0,9 Milliarden Euro. Die Kriegsopferfürsorge ist eine Leistung, die neben Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen bei Bedürftigkeit auch Soldaten, Zivildienstleistende, Opfer von Gewalttaten und Impfgeschädigte versorgt. 60.000 Menschen waren darauf angewiesen, die Ausgaben beliefen sich auf 0,5 Milliarden Euro.

Quelle: AP/Yahoo und http://www.destatis.de

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Internet Explorer verliert knapp 1 Prozentpunkt im Browsermarkt

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

Microsofts Webbrowser Internet Explorer hat im August unter den von Net Applications beobachteten 40.000 Websites 72,2 Prozent Marktanteil erreicht. Das sind 0,9 Prozentpunkte weniger als im Juli. Der Open-Source-Webbrowser Firefox baute seinen Anteil um 0,5 Prozentpunkte auf 19,7 Prozent aus, Apple mit seinem Safari von 6,1 auf 6,4 Prozent und Opera von 0,69 auf 0,7 Prozent.

Mit Erscheinen der zweiten Beta des Internet Explorer 8 am 27. August habe dieser seinen Anteil von weniger als 0,05 Prozent auf knapp 0,25 Prozent ausweiten können. Doch die Veröffentlichung der Vorabversion kann sich für Microsoft auch nachteilig ausgewirkt haben. Jedenfalls erklärt Vince Vizzaccaro von Net Applications den Verlust für Microsoft im August damit, dass Internetnutzer angesichts der Veröffentlichung von IE8 Beta 2 auch auf andere Browsersoftware aufmerksam geworden sein könnten.

Die Webstatistiker haben außerdem festgestellt, dass der Anteil der Nutzer, die mit Apples iPhone die untersuchten Websites besuchen, von Juli bis August von 0,19 auf 0,3 Prozent zugenommen hat. Im Juli kam die zweite Version des Smartphones auf den Markt. Auch im Auge haben die Marktforscher Googles neuen Webbrowser Chrome, der momentan bei ihnen auf einen Anteil von gut 1,2 Prozent kommt.

weiterlesen bei heise-online

Quelle: heise.de

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Haftstrafen im Bonner Phishing-Prozess

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

In einem Prozess gegen Phishing-Betrüger hat das Landgericht Bonn jetzt die Urteile gesprochen. Fünf Angeklagte aus Düsseldorf und Bad Homburg wurden zu Bewährungsstrafen und Haftstrafen bis zu dreieinhalb Jahren verurteilt. Ein 21-Jähriger kam mit einer 14-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung davon. Die Angeklagten hatten nach anfänglichem Schweigen gestanden, mit Phishing-Mails die Daten von Online-Bankkunden ausgespäht und zahlreiche Konten geplündert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte den fünf Personen die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrug in 38 Fällen vorgeworfen. Der Bandenvorwurf konnte vor Gericht aber offenbar nicht aufrecht gehalten werden.

Der entstandene Schaden war zu Prozessbeginn mit 154.000 Euro angegeben worden, wobei die Staatsanwaltschaft Bonn ausschließlich Taten angeklagt hatte, die nach eigenen Angaben einwandfrei nachzuweisen waren. Die tatsächliche Schadenssumme dürfte deutlich höher sein. Nachdem sich die Angeklagten über die abgephishten PINs und TANs Zugriff auf die Kontofunktionen verschafft hatten, überwiesen sie Geldbeträge auf das Konto eines Finanzagenten, der das Geld dann bar abhob und über einen Transferservice ins Ausland – meist in die Ukraine, nach Russland, aber auch nach Irland – weiterleitete. Das Gericht geht davon aus, dass die jetzt Verurteilten noch „nicht die ganz Großen“ sind. Weitere umfangreiche Ermittlungen würden laufen.

Quelle: heise.de/pmz/c´t

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Wegwerf-E-Mail-Adressen als Spamschutz

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

Eine gültige E-Mail-Adresse ist beim Einkaufen im Web häufig nötig. Aber auch wenn ein Benutzerprofil in einem Diskussionsforum oder einer Online-Community angelegt werden soll, wird eine solche Adresse gebraucht. Wer es mit dem Datenschutz genau nimmt und nicht seine gängige Adresse im Internet in Umlauf bringen möchte, setzt dabei auf eine sogenannte Wegwerf-Adresse.

Das bedeutet: Speziell für diesen einen Zweck wird eine nur für einen begrenzten Zeitraum gültige E-Mail-Adresse angelegt. Sie wird nach dem Ablauf der Frist gelöscht, weshalb über die Anschrift später garantiert keine unerwünschte Werbung an den Nutzer herangetragen wird. Der Gültigkeitszeitraum ist normalerweise lang genug bemessen, um im Internet einzukaufen oder ein Benutzerprofil anzulegen. Denn unmittelbar nach diesen Aktivitäten wird meist eine E-Mail an den Nutzer verschickt, die er durch einen Mausklick auf einen darin enthaltenen Link bestätigen muss. Danach ist die Adresse zwar im System der jeweiligen Anbieter gespeichert, wird aber häufig nicht mehr benötigt. Deshalb bietet es sich in vielen Fällen an, hierfür eine Wegwerf-Adresse zu verwenden.

Nur zehn Minuten „haltbar“ sind die Adressen, die bei www.10minutemail.com eingerichtet werden können. Die Adresse wird durch einen Klick auf einen Link, der sich auf der Seite befindet, automatisch erzeugt. Braucht der Anwender die Adresse für mehr als zehn Minuten, kann die Gültigkeit ebenfalls per Mausklick um zehn Minuten verlängert werden. Außerdem wird auf der Seite angezeigt, ob Mitteilungen an die vorübergehend gültige Adresse geschickt worden sind. Um die Seite zu aktualisieren, damit die Nachrichten auch tatsächlich angezeigt werden, muss lediglich die Taste „F5″ gedrückt werden.

Weitere Anbieter, teils mit dauerhafter Speicherfunktion, sind etwa www.trash-mail.com, www.nervmich.net, www.spamgourmet.com oder www.sofort-mail.de. Auch über Suchmaschinen lassen sich mit dem Stichwort „Wegwerfadresse“ weitere Anbieter finden.

Zu bedenken ist bei der Verwendung solcher Adressen, dass diese nicht in jedem Fall anerkannt werden. So sind beispielsweise manche Betreiber von Internet-Foren oder -Communities inzwischen dazu übergegangen, derlei Adressen zu sperren. Ihnen ist wichtig, dass die Nutzer zurückverfolgt werden können, weshalb eine „echte“ E-Mail-Adresse für die Anmeldung und das Einrichten eines Benutzerprofils nötig ist.

Quelle: Global Press/Yahoo

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Verbraucher & Service Die Maschen der Werbeanrufer

Verfasst von Klaus Alrutz am 4. September 2008

Zahllose Telefonkunden kennen es: Am anderen Ende der Leitung meldet sich eine freundliche Stimme und stellt ein scheinbar verlockendes Angebot in Aussicht. «Wir möchten Ihren Tarif optimieren. Wollen Sie nicht billiger telefonieren und surfen?» Auch wenn vom Flatrate-Kauderwelsch der Telefon-Profis oft nichts hängenbleibt, stimmen viele dem angeblichen Tarifschnäppchen schon nach wenigen Minuten zu. Und haben nicht selten später das Nachsehen.

Denn nicht alle Anrufer spielen mit offenen Karten. Beim Kampf um Kundschaft und Preise wird gern getrickst. Zum Ärgernis der Kunden: So mancher Angerufene ist plötzlich viel länger als vorher an seine Telefonfirma gebunden, hat manchmal gar einen ungewollten Anbieterwechsel am Hals. Viele finden überflüssige Zusatzbausteine auf der Rechnung. Nicht selten werden gerade älteren Menschen superschnelle DSL-Internet-Anschlüsse verkauft, die damit gar nichts anfangen können. Und so mancher hat schlimmstenfalls noch seine Kontodaten preisgegeben und ahnungslos einer Einzugsermächtigung zugestimmt.

«Das ist Geschäftemacherei und grenzt häufig schon an Betrug», warnt Markus Saller, Jurist der bayerischen Verbraucherzentrale. Ungebetene Werbeanrufe, so genanntes cold calling, sind nicht erlaubt. Trotzdem werden tausende Kunden tagtäglich damit über den Tisch gezogen. Obwohl diese mündlichen Verträge auf unlauterem Weg zustande kamen, sind sie meist gültig. Kunden, die zu spät oder gar nicht schriftlich widerrufen, sitzen darin dann fest.

Grundsätzlich gibt es für Telefonkunden bislang nur eine Möglichkeit zur Gegenwehr: Sofort auflegen, wenn der freundliche Tarifoptimierer anruft. Wer seine Telefon- und Internetrechnung drücken wolle, sollte sich selbst bei seiner Telefongesellschaft um einen günstigeren Tarif kümmern, rät Bettina Seute vom Online-Ratgebermagazin teltarif.de – und sich zudem bei den Wettbewerbern am Markt umschauen. Internet-Rechner und Verbraucherzentralen helfen zudem beim Vergleichen.

weiterlesen bei Yahoo-Nachrichten

Quelle: AP/Yahoo

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