Verfasst von Klaus Alrutz am 31. August 2008
Veraltete Adressdaten haben zu einem Fiasko beim Versand der neuen Steuernummern geführt. Bundesweit sollen hunderttausende Briefe nicht angekommen sein. Allein in Stuttgart waren 15.000 Sendungen unzustellbar. „Der administrative Aufwand ist enorm“, hieß es im Ordnungsamt der Landeshauptstadt. Jeder Einzelfall müsse geprüft werden. Ein Stopp des Briefversands sei jedoch nicht geplant, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums in Berlin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Der Städte- und Gemeindebund rechnet laut Zeitungsberichten damit, dass allein im August bis zu eine Million Briefe falsch verschickt wurden. Die Versandaktion läuft noch bis Ende des Jahres. Schon Mitte August hatten einige Kommunen grobe Fehler bei Ausgabe der neuen Steuernummer gemeldet.
„Wir haben über den Deutschen Städtetag eine Umfrage angestoßen. Alle haben das gleiche Problem“, sagte Karlheinz Schmidt, Leiter des Bürgerservice in Freiburg. Dort sollen die Briefe von Mitte September an zugestellt werden. Das für den Versand verantwortliche Bundeszentralamt für Steuern verwende Daten vom Juli 2007, obwohl die Meldeämter seither stetig Adress- und Namensänderungen mitgeteilt hätten. Das Bundeszentralamt äußerte sich zu den Beschwerden zunächst nicht.
Dagegen räumte das Finanzministerium Probleme mit der Versandaktion ein. So könnten Umzüge in den vergangenen Wochen dazu geführt haben, dass die neuen Adressdaten nicht mehr rechtzeitig erfasst wurden. Dies werde geprüft. Für den Bürger ändere sich jedoch nichts, er könne abwarten, bis er die neue Nummer bekommt.
Aus Sicht des Stuttgarter Ordnungsamtes gibt es für rund die Hälfte aller Rückläufer einen anderen Grund: „Briefzusteller werfen amtliche Briefe nicht ohne weiteres ein, wenn der Name nicht auf dem Briefkasten steht.“ Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn bei Lebensgemeinschaften nur ein Name angegeben ist. Die Humanistische Union hat kürzlich eine eigene Musterklage gegen die umstrittene Steueridentifikationsnummer beim Finanzgericht Köln eingereicht. Die Bürgerrechtler wollen es Bürgern auf diesem Wege erleichtern, ihrerseits gegen das persönliche Kennzeichen vorzugehen.
Quelle: heise.de
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Verfasst von Klaus Alrutz am 31. August 2008
Dresden (AP) Hartz IV-Empfänger müssen nach einer Gerichtsentscheidung die Kosten für einen neuen Telefonanschluss selbst tragen. Die Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung erstreckten sich nicht auf den Telefonanschluss, entschied das Sozialgericht Dresden in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung. Die Erstausstattung sei kein umfassendes Startpaket. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zur Begründung hieß es weiter, Arbeitslosengeld-II-Empfänger hätten zwar Anspruch auf einen Zuschuss zur Erstausstattung der Wohnung. Gemeint sei hierbei aber die Ausstattung einer leeren Wohnung mit Einrichtungsgegenständen. Die Regelung umfasse nicht die Kosten für einen Telefonanschluss, urteilten die Richter.
Geklagt hatte ein 50 Jahre alter anerkannter Asylbewerber, der nach einem Umzug aus dem Wohnheim in eine eigene Wohnung eine Beihilfe von 737 Euro für die Erstausstattung der leerstehenden Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgeräten erhalten hatte. Die Übernahme weiterer Kosten für einen Telefonanschluss war dagegen abgelehnt worden. Daraufhin zog der arbeitslose Mann vors Sozialgericht.
(Aktenzeichen: S 6 AS 1786/06)
Quelle: AP/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 31. August 2008
Eine ohne Beachtung der Schriftform ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Zur Schriftform gehört die eigenhändige Unterschrift. Das Schriftformerfordernis ist nicht gewahrt, wenn die Unterschrift unter einer Kündigung durch einen Unterschriftenstempel erzeugt worden ist.
Quelle: DGB und Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Oktober 2007 – 10 Sa 961/06
sozialticker.com
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Verfasst von Klaus Alrutz am 31. August 2008
Manche befürchten, dass Versuche mit dem Large Hadron Collider (LHC), dem weltweit größten und stärksten Teilchenbeschleuniger, der am 10. September mit dem ersten Experiment starten soll, in eine Katastrophe münden könnten. Besonders die geplante Erzeugung von winzigen Schwarzen Löchern könne dazu führen, dass diese immer größer werden und die Welt verschlingen.
Wissenschaftler vom Europäischen Teilchenforschungslabor CERN haben ebenso wie deutsche Kommission für Elementarteilchenphysik versichert, dass von den Experimenten keine Gefahr ausgehe, da „die Prozesse am LHC sich milliardenfach im Weltall abspielen. Wir wissen z.B., dass in jeder Sekunde ungefähr 100000 Protonen der LHC-Energie (und höher) als Teil der natürlichen kosmischen Strahlung auf die Erde einfallen und ‚Mini Schwarze Löcher’ produzieren könnten. Wären diese Mini Schwarzen Löcher gefährlich, würde die Erde eventuell gar nicht mehr existieren.“
Weil sie die Experimente trotzdem für potenziell gefährlich und für eine Gefahr für die gesamte Menschheit halten, hat eine Gruppe von besorgten Menschen, darunter auch Wissenschaftler wie der Chaosforscher Otto Rössler und der Wiener Markus Goritschnig, einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, um den Beginn der Experimente im September zu verhindern (Begründung). Erreichen wollte die Gruppe, dass solange keine Experimente durchgeführt werden, bis die „zahlreichen, wissenschaftlich aufgeworfenen und wesentlich noch offenen Fragen (geklärt sind), die sich um nichts Geringeres als um die existentielle Gefährdung unseres Planeten durch ein gigantisches und unzureichend geprüftes Hochenergieexperiment drehen.“
Der Eilantrag zur Verhinderung der Apokalypse wurde am Freitag vom Gericht zurückgewiesen, das aber weiterhin die Zulässigkeit der Klage prüfen wird, ob von den Experimenten mit dem LHC das Grundrecht auf Leben verletzt wird. Sollte die Klage zugelassen werden, dürfte sich das Verfahren über Jahre hinziehen. Die Kläger befürchten allerdings, dass selbst ohne die beabsichtige Erzeugung von Schwarzen Löchern schon allein aus dem Betrieb des LHC große Gefahren erwachsen könnten: „Für die Erzeugung der Mikro-Schwarzen-Löcher braucht es am LHC kein spezielles Experiment. Sie drohen, wie oben ausgeführt, bereits ab September 2008 sofort und zahlreich zu entstehen, sobald die Protonenstrahlen ab einer theoretisch bislang nicht näher bestimmbaren kritischen Energie frontal kollidiert werden. Die Entstehung dieser potentiell denkbar gefährlichsten Objekte überhaupt könnte erst Jahre später bemerkt werden, sich aber bereits zuvor irreversibel verwirklichen.“
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Quelle: heise.de
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