Weblog-Archiv für 28. August 2008
Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Hartz-IV-Reformen kämpfen die deutschen Sozialgerichte mit einer beispiellosen Prozesslawine. In diesem Jahr legten bis Juli bundesweit schon 74.500 Hartz-IV-Empfänger Klage gegen ihre Bescheide ein, im ganzen Jahr 2008 dürften es mehr als 120.000 werden – dreimal so viel wie 2005. «Wir arbeiten an der Leistungsgrenze», sagt der Sprecher des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts, Carsten Karmanski.
In Berlin, wo dieser Tage die Klage Nummer 50.000 seit 2005 einging, dürfte sich die Zahl der unerledigten Fälle bis Jahresende auf 16.000 erhöhen. «Und hinter jedem Fall steckt ein Mensch», sagt Gerichtssprecher Michael Kanert. War 2005 jeder dritte Fall beim Sozialgericht der Hauptstadt eine Hartz-IV-Klage, so sind es derzeit schon zwei Drittel.
«Da wird um Existenzielles gekämpft»
Beim Bundessozialgericht in Kassel, wo «die Klagewelle noch nicht in vollem Umfang angekommen» ist, wie Sprecher Thomas Voelzke sagt, wurde in diesem Monat extra ein zweiter Senat eingerichtet, der sich ausschließlich mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschäftigt. Nahezu überall ist die Tendenz weiter steigend. Bei den Sozialgerichten in Thüringen gingen in den ersten sieben Monaten 2008 doppelt so viele Klagen ein wie im ganzen Jahr 2005.
In Bayern hat sich der Klageeingang dramatisch beschleunigt, wie der Sprecher des Landessozialgerichts, Rainer Rühling, sagt: «Jeder fühlt sich benachteiligt, und weil es nichts kostet, probieren es viele, weil sie sich denken: Es kann ja nur besser werden.» Viele Fachleute verweisen dagegen eher darauf, dass die Hartz-IV-Regelungen schon mehrfach geändert wurden. «Die Gesetze werden immer wieder neu gefasst», sagt der Sprecher des Landessozialgerichts in Baden-Württemberg, Volker Keßler.
Das Landesozialgericht in Nordrhein-Westfalen führt die Klageflut auch auf die strengere Praxis der Behörden zurück. «Die Verwaltungen sind jetzt nicht mehr so großzügig wie früher», sagt Sprecher Karmanski. Und Jutta Mauer vom hessischen Landessozialgericht sagt: «Da wird um Existenzielles gekämpft, um Nahrung, um Wohnung, um Kleidung. Es ist den Leuten nicht egal, auch wenn es im Einzelfall nur um 50 Euro geht.»
«So kompliziert wie das Steuerrecht»
Laut Bundesagentur für Arbeit geht es in den Streitfällen vor allem um die Anrechnung von Einkommen auf das Arbeitslosengeld II und die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Knapp 40 Prozent aller Klagen, die im Juli 2008 erhoben wurden, bezogen sich auf diese beiden Punkte.
Bei der Aufstockung des Einkommens von Arbeitnehmern «gibt es Regelungen, die sind so kompliziert wie im Steuerrecht. Die Leute verstehen das nicht mehr», sagte der Berliner Gerichtssprecher Kanert – und meint damit die zuständigen Behörden ebenso wie die Hartz-IV-Empfänger. Beim Thema Miete schlagen sich die Richter etwa mit Fragen herum, ob eine Behörde im Internet drei oder vier vergleichbare Angebote suchen und daraus die Höhe der Unterkunftskosten ermitteln darf, wie Keßler erläutert.
Etwa in Berlin und Hamburg bearbeiten die Justizbehörden auch zahlreiche Verfahren, in denen sich Hartz-IV-Empfänger gegen Sanktionen wehren – beispielsweise bei Verstößen gegen die Meldepflicht, bei Ablehnung von Arbeitsangeboten oder bei mangelndem Einsatz auf der Jobsuche.
Gute Erfolgschancen
Die Erfolgschancen sind gut. «Fast jeder zweite Kläger erzielt bei uns wenigstens eine Teilerfolg. Und zwar oft aus formalen Gründen», sagt der Berliner Sprecher Kanert. So würden seitens der Behörden Fristen oft nicht eingehalten, und Bescheide würden an die falsche Person verschickt. Auch in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen-Anhalt wird die Erfolgsquote auf knapp 50 Prozent beziffert, das Nürnberger Sozialgericht nennt eine Quote von einem Drittel.
Die Verfahren dauern immer länger: in Bayern derzeit knapp neun Monate, in Nordrhein-Westfalen mittlerweile fast ein Jahr. Eilverfahren, die wiederum die Bearbeitung der normalen Fälle verzögern, dauern dort sechs Wochen.
Die Gerichte fühlen sich der Klageflut kaum noch gewachsen, in Nordrhein-Westfalen sollen 16 neue Richterstellen Entlastung bringen. «Wir brauchen mehr Richter», fordert auch der Berliner Sprecher Kanert. Denn unter dem Fall-Stau litten schließlich nicht nur Hartz-IV-Empfänger: «Natürlich müssen auch Rentner, Kranke oder Unfallopfer länger auf eine Entscheidung warten» – und das bis zu vier Jahre.
Quelle: AP/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Fieser geht es kaum noch: Die neue Masche von Online-Kriminellen ist das Vortäuschen einer Kindesentführung. In ihrer in schlechtem Englisch formulierten E-Mail verlangen sie 50 000 US-Dollar Lösegeld für das Kind des Empfängers der Nachricht. Im Anhang der E-Mail befindet sich angeblich ein Foto des Nachwuchses. Bei der Datei namens „photo.zip“ handelt es sich aber in Wahrheit um aggressive schädliche Software, die den Rechner des Nachrichtenempfängers infizieren soll. Die Betreffzeile der Betrugs-E-Mail lautet „We have hijacked your baby“. Vor diesem Trick der Online-Kriminellen warnt jetzt Sophos, ein Hersteller von Sicherheits-Software.
Wer diese Nachricht erhält oder den Text liest, hat seinen Windows-Computer noch nicht mit der schädlichen Software infiziert. Dies geschieht nach Angaben des Sicherheitsunternehmens erst, wenn die angehängte Datei geöffnet wird. Entsprechende Nachrichten sollten deshalb gelöscht werden, ohne den Anhang zuvor zu öffnen.
Quelle: Global Press/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Ein Gesetz zur Sperrung von Web-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten fordert jetzt das Bundeskriminalamt. Laut „Deutsche Welle“ sollen mit einem solchen Gesetz Internet-Provider, also die Anbieter von Internet-Dienstleistungen, dazu verpflichtet werden, den Zugang zu entsprechenden Web-Angeboten zu blockieren. In anderen europäischen Ländern wird bereits seit Jahren so verfahren.
Quelle: Global Press/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Jeder Fünfte sitzt Tag für Tag mindestens sechs Stunden vor dem Computer – bei der Arbeit oder zu Hause. Das ergab eine am Donnerstag veröffentlichte Forsa-Umfrage im Auftrag des Hightechverbands Bitkom. Danach nutzen 72 Prozent der Bundesbürger einen Computer. Bei den unter 30-Jährigen sind es sogar 97 Prozent. Befragt wurden 1.001 Personen ab 14 Jahre.
Besonders intensiv nutzen junge Erwachsene den Computer. Von den 18- bis 29-Jährigen verbringt mehr als jeder Dritte jeden Tag sechs Stunden oder länger am PC. Bei den 30- bis 44-Jährigen sind es nur unwesentlich weniger.
Verbandspräsident August-Wilhelm Scheer riet: «Wer lange vor dem Computer sitzt, sollte seinen Arbeitsplatz im Büro und zu Hause ergonomisch einrichten.» So könne Rückenschmerzen vorgebeugt werden.
Bei der Höheneinstellung von Schreibtisch und Stuhl sollte man darauf achten, dass Ober- und Unterschenkel sowie Ober- und Unterarme im rechten Winkel zueinander stehen. Auch ausreichender Abstand zum Bildschirm sei wichtig: PC-Nutzer sollten einen Sichtabstand von mindestens 50 Zentimeter zum Monitor einhalten. Bei größeren Geräten könne die Entfernung bis zu 80 Zentimeter betragen. Beim stationären Einsatz von einem Notebook empfiehlt der verband eine externe Tastatur, eine Maus und möglichst auch einen externen Monitor. Das Sonnenlicht sollte möglichst von der Seite kommen, um Blendungen zu vermeiden.
Quelle: AP/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Zusehends sicherheitsbewusster werden deutsche Internet-Nutzer. Der Anteil der Anwender, die eine vom Hersteller angebotene Software – Aktualisierung durchführen, ist im Vergleich zu 2007 um fast 20 Prozent auf 74 Prozent geklettert. Seltener als einmal monatlich oder nie aktualisieren weniger als zehn Prozent der Anwender ihr Betriebssystem. Das hat jetzt die von Microsoft vorgestellte Sonderstudie „Sicher Surfen 2008: Wie schützen sich Onliner im Internet?“ ergeben, die von TNS Infratest im Auftrag der Initiative D21 durchgeführt worden ist.
Von den befragten Eltern haben 48 Prozent angegeben, ihren Kindern unter 14 Jahren Zugriff auf den Computer im Haushalt zu gewähren, 2007 lag der Anteil noch zehn Prozent höher. Von denjenigen Eltern, deren Kinder Zugriff besitzen, verwenden 48 Prozent spezielle Software oder Browser-Einstellungen zum Kinderschutz. Zwar ist dieser Wert im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast fünf Prozent, allerdings ist noch immer etwas mehr als die Hälfte des Nachwuchses völlig ungeschützt im Internet unterwegs. Gar keine Regeln zur Computer-Nutzung stellen drei Prozent der Erziehungsberechtigten für ihre Sprösslinge auf.
In der Initiative D21 arbeiten in Europa Politik und Wirtschaft zusammen, aus der IT-Branche gehören neben Microsoft Deutschland beispielsweise auch SAP Deutschland und Intel zu den Mitgliedern.
Quelle: Global Press/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, das ihm im Arbeitsverhältnis zugeflossene Schmiergeld an den Arbeitgeber herauszugeben.
Der Fall: Ein Mitarbeiter eines großen Konzernunternehmens in gehobener Funktion eines Abteilungsleiters hatte unter anderem auch die Aufgabe, Maschinen für seinen Arbeitgeber zu erwerben. Nach seinem Ausscheiden erfuhr der Arbeitgeber im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens gegen Dritte von Schmiergeldzahlungen an den Mitarbeiter in angeblicher Höhe von etwa 500.000 Euro.
Das gegen den Abteilungsleiter im Zusammenhang mit den behaupteten Schmiergeldzahlungen eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Betruges wurde nach erfolgter Zahlung eines Geldbetrages eingestellt. Der Arbeitgeber behauptete, der Abteilungsleiter habe von einem Zeugen in mehreren Teilbeträgen insgesamt rund 1 Mio DM in bar als Schmiergeld erhalten. Die vom ihm für bestimmte gebrauchten Maschinen vereinbarten Kaufpreise seien deutlich überhöht gewesen. Der Arbeitgeber verlangte von dem Abteilungsleiter die Herausgabe der Schmiergeldzahlungen. Mit seiner Klage hatte er Erfolg.
Das Landesarbeitsgericht: Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf Herausgabe des empfangenen Betrages wegen unerlaubter Eigengeschäftsführung. Darüber hinaus steht ihm die Summe auch als Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung zu. Denn einem Arbeitnehmer ist es verboten, im Geschäftsbereich des Arbeitgebers von Kunden Schmiergelder entgegenzunehmen. Der Schadensersatzanspruch besteht mindestens in der Höhe der empfangenen Gelder.
Quelle: DGB und Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Januar 2008 – 10 Sa 1195/06
Sozialticker.com
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Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im August um 14 000 auf 3 196 000 gesunken. Das waren 510 000 weniger als vor einem Jahr, berichtete die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Donnerstag in Nürnberg.
Die Arbeitslosenquote ging um 0,1 Punkte auf 7,6 Prozent zurück. Vor einem Jahr hatte sie noch bei 8,8 Prozent gelegen.
Der Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sagte, die positive Grundtendenz am Arbeitsmarkt halte an. Von der Abschwächung der konjunkturellen Dynamik zeige sich der Arbeitsmarkt bisher unbeeindruckt. Der Rückgang im August bewegte sich den Angaben zufolge in der Größenordnung der letzten beiden Jahre. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosenzahl im August um 40 000 auf 3,200 Millionen zurückgegangen.
Die Zahl der Erwerbstätigen lag mit 40,31 Millionen um 560 000 über dem Vorjahreswert. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nahm binnen Jahresfrist um 596 000 auf 27,45 Millionen zu.
In Westdeutschland waren im August 2 109 000 Männer und Frauen ohne Beschäftigung. Das waren 11 000 weniger als im Juli und 335 000 weniger als im gleichen Vorjahresmonat. In Ostdeutschland gab es im August 1 087 000 Arbeitslose, 3000 weniger als im Juli und 175 000 weniger als vor zwölf Monaten. Die Arbeitslosenquote lag im Westen bei 6,3 Prozent, im Osten bei 12,8 Prozent.
Quelle: DPA/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Die allmähliche Abkühlung der Konjunktur hinterlässt auch im Mittelstand Spuren. Das geht aus dem Mittelstandsreport hervor, den der Deutsche Industrie- und Handelskammertag am Donnerstag in Berlin veröffentlichte. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben sagte, im Zuge der Finanz- und Immobilienkrise spürten exportorientierte Mittelständler immer stärker die nachlassende Dynamik auf wichtigen Exportmärkten.
«Dies kann auch die gute Positionierung des Mittelstandes auf den immer noch stark wachsenden Märkten in Mittel- und Osteuropa sowie in Teilen Asiens nicht ganz wettmachen», erklärte Wansleben. Zudem stehe die Belebung der Konsumnachfrage, die sich viele verbrauchsbezogene Branchen angesichts der Arbeitsmarktbelebung erhofft hatten, weiterhin aus, erklärte Wansleben.
Allerdings überwiege der Anteil der optimistischen Stimmen gegenüber den Pessimisten noch leicht. Das immer noch gute Investitionsklima im Inland wirke stabilisierend. «Krisengerede ist daher auch für den Mittelstand fehl am Platze», erklärte Wansleben. «Der Personalaufbau setzt sich fort, wenn auch verlangsamt.»
Der Mittelstandsreport stützt sich auf 20.000 Antworten von Unternehmen bis 500 Mitarbeitern im Frühsommer 2008.
Quelle: AP/Yahoo und http://www.dihk.de/
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Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Beim Einkaufen im Internet sollten Verbraucher schon bei der Wahl des Verkäufers Vorsicht walten lassen. Zeichen für die Seriosität eines Online-Shops sind ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Geschäftsführers oder Inhabers, günstige Service-Telefonnummern und verständliche Geschäftsbedingungen, wie der Branchenverband Bitkom erläutert. Zudem sollten Versandarten, Transportkosten und Lieferzeiten klar genannt werden.
Vertrauliche Bankdaten dürfen nur über eine sichere Internetverbindung übertragen werden. Erkennbar ist diese an den Buchstaben «https» in der Adresszeile der Internetseite und an einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internetbrowser. Beim Bezahlen sollten Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte möglich sein, empfiehlt Bitkom. Darüber hinaus gibt es Services zur Kaufabwicklung, bei denen die Kontodaten nur einmal hinterlegt werden müssen. Vorkasse per Überweisung gilt bei Experten als riskant.
Rigoroser sind die Ratschläge von Verbraucherschützern. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Verbraucher beim Internet-Shopping generell eine Rechnung anfordern und über diese bezahlen. Denn bei der Eingabe von Konto- oder Kreditkartennummer drohe späterer Missbrauch, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen. Ist das Zahlen auf Rechnung nicht möglich, sollten Verbraucher sich überlegen, ob sie die Ware nicht besser im Laden kaufen.
Auf jeden Fall sollten Verbraucher einen Internet-Einkauf dokumentieren und dazu die einzelnen Bestellschritte speichern sowie E-Mails vom Händler aufbewahren. Wenn die gelieferte Ware nicht den Erwartungen entspricht, darf sie binnen zwei Wochen an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Der muss den Kaufpreis erstatten, und auch die Rücksendekosten, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat.
Quelle: AP/Yahoo und http://www.bitkom.org
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Verfasst von Klaus Alrutz am 28. August 2008
Ab 4. September will Asus den Eee PC 1000H verkaufen. Mit diesem Netbook setzt Asus eine starke Duftmarke gegen die rasch wachsende Netbook-Konkurrenz: helles, großes Display, lange Laufzeit, 160 GByte Speicherplatz. Das Eee PC 1000H kommt vorerst nur mit Windows XP nach Deutschland und soll 429 Euro kosten. Es ist derzeit das teuerste Netbook.
Das Netbook ähnelt äußerlich dem Eee PC 901, ist aber etwas größer. Die erste Generation der Netbooks passte fast auf ein DIN-A5-Blatt, hatte aber fast unbrauchbar kleine 7-Zoll-Displays. Das Eee PC 1000H gehört mit seinem 10,1-Zoll-Panel zu den größten Netbooks und nähert sich bis auf zwei bis drei Zentimetern bereits dem DIN-A4-Format an. Den Platz hat Asus für die Tastatur optimal genutzt. Die leicht rechteckigen Tasten erreichen etwa 90 Prozent der Größe von normalen Desktop-Tasten. Leider hat Asus offensichtlich eine zu labile Tastatur eingesetzt. Die drei Halterungen an der Ober- und Unterseite halten nicht ausreichend, was nerviges Geklapper zur Folge hat. Ein untergelegtes einlagiges Küchenpapier behebt das Problem.
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Quelle: heise.de
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