Verfasst von Klaus Alrutz am 22. August 2008
Nach zweijährigen Ermittlungen haben deutsche Behörden zahlreiche Verfahren gegen Nutzer von Kinderpornografie eingeleitet. Allein in Deutschland werde gegen 987 Verdächtige ermittelt, teilte das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) am heutigen Freitag in München mit. Bei Durchsuchungen seien mehr als 1800 Videos und fast 45.000 Datenträger sichergestellt worden. Weltweit seien Internetnutzer in 98 Ländern ins Visier der Fahnder geraten.
Die Verdächtigen sollen sich Videos mit Kinderpornografie von einem Internetanbieter aus dem Raum Konstanz heruntergeladen haben. Auf die Spur der Kinderporno-Konsumenten kamen die Fahnder des LKA im Sommer 2006 nach einem Hinweis italienischer Kinderschützer. Auf den Servern des Hosting-Anbieters seien zwei Videodateien festgestellt worden, die den massiven sexuellen Missbrauch eines Mädchens zeigten.
Diese Dateien konnten weltweit von jedem Nutzer abgerufen werden, der den entsprechenden Link kannte. Die Adressen der Dateien seien in einem einschlägigen Forum verbreitet worden, teilte das LKA mit. Die Dateien seien sofort entfernt worden. Die Sicherstellung der Protokolldateien des Anbieters habe mehr als 48.000 Zugriffe auf die Dateien innerhalb eines Monats ergeben.
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Quelle: heise.de
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Verfasst von Klaus Alrutz am 22. August 2008
Die Staatsanwaltschaft Münster hat einen 22-Jährigen ausfindig gemacht, der einem im Auftrag von Verbraucherschützern tätigen Rechercheur rechtswidrig vier Millionen deutsche Kontendaten für 850 Euro verkauft haben soll. Bei einer Wohnungsdurchsuchung des Tatverdächtigen am Mittwoch seien ein Rechner und weitere Datenträger sichergestellt worden, teilte die Justizbehörde am heutigen Freitag in einer Erklärung (PDF-Datei) mit. Die jetzt aufgespürten CDs enthielten demnach personenbezogene Daten von etwa 5000 Bundesbürgern, zum Teil mit Angaben zu Bankkonten.
Der Beschuldigte hat der Staatsanwaltschaft zufolge angegeben, dass er in verschiedenen Call-Centern gearbeitet und dabei festgestellt habe, dass man mit dem Verkauf von personenbezogenen Daten Geld verdienen könne. Seine Datenhalden habe er aber nicht über die Telefonzentralen, sondern über Kontakte aus dem Internet im Wege des Tauschhandels aufgebaut. Dem Münsteraner drohen nach den Strafvorschriften im Bundesdatenschutzgesetz bis zu zwei Jahren Gefängnis oder eine Geldbuße.
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Quelle: heise.de
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Verfasst von Klaus Alrutz am 22. August 2008
Das Bundeskriminalamt (BKA) soll in Zukunft das Recht zur Online-Durchsuchung der Computer verdächtigter Bürger erhalten. Dies soll zur Abwehr der Gefahren durch den internationalen Terrorismus dienen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung jetzt vorgelegt. In dem Entwurf heißt es außerdem, dass das BKA auch die Möglichkeit erhält, die Aufgabe der Verhütung von bestimmten terroristischen Straftaten wahrzunehmen. Die Befugnisse würden sich weitgehend an den Befugnissen der Länderpolizeien im Bereich der Gefahrenabwehr orientieren. Dabei sei aber zu beachten, dass diese Rechte nicht allgemein zur Gefahrenabwehr, sondern nur zur Verhütung von terroristischen Straftaten genutzt werden dürften, teilt die Regierung in der Begründung mit.
Nach den Ausführungen der Regierung soll die bisher nicht in Polizeigesetzen der Länder geregelte Online-Durchsuchung nur dann erforderlich werden, wenn andere polizeiliche Maßnahmen gegen terroristische Zellen, die über modernste Kommunikationsmittel und das Internet miteinander vernetzt sind, nicht mehr greifen würden. Außerdem erhält das BKA Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Identifizierung und Lokalisation von Mobilfunkendgeräten. Der jetzt vorgelegte Entwurf berücksichtige sämtliche Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung entwickelt habe.
Quelle: Global Press/Yahoo
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