Weblog-Archiv für 30. Juli 2008
Verfasst von Klaus Alrutz am 30. Juli 2008
Lästige Werbung per E-Mail und per Telefon ist ein Ärgernis für viele Deutsche, doch einen Teil dieser Nachrichten kann der Verbraucher im Keim ersticken. Ein Eintrag in die sogenannte Robinson-Liste bewirkt, dass die Anrufe und E-Mail-Werbungen abnehmen. Denn wer seinen Namen in die Liste setzt, signalisiert damit, dass er keine Werbung auf elektronischem oder telefonischem Wege wünscht. Darüber hinaus gibt es separate Listen für klassische Briefwerbung und für Telefax-Reklame www.erobinson.de.
In Deutschland ist der Versand unerwünschter E-Mail-Werbung verboten. Da jedoch viele Versender solcher Spam-Nachrichten ihren Sitz nicht in Deutschland haben, ist ihnen die hiesige Rechtsprechung egal. Sie sind nur schwer zu erwischen und überfluten den Markt mit Nachrichten. Gegen diese Spam-Nachrichten, die das elektronische Postfach verstopfen, helfen nur professionelle Software-Lösungen, also sogenannte Spam-Filter.
Auch bei der Telefonwerbung dürfte künftig nicht mehr alles erlaubt sein. Ende Juli ist im Bundeskabinett ein Entwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen worden, der dem Missbrauch dieser Art von Reklame einen Riegel vorschiebt. Unerlaubte Anrufe können laut diesem Entwurf mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Ruft ein Unternehmen mit unterdrückter Rufnummer bei einem Verbraucher an, wäre dies ein Verstoß gegen die Regel, dass sich der Anrufer immer zu erkennen geben muss. Der Verstoß könnte dann mit einem Bußgeld in Höhe von 10 000 Euro geahndet werden. Für am Telefon abgeschlossene Verträge bezüglich Lotterien, Zeitungs- und Zeitschriftenabos sieht der Entwurf ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Im Herbst wird der Bundestag über das Gesetz beraten, in Kraft treten könnte es bereits Anfang 2009.
Quelle: Global Press
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Verfasst von Klaus Alrutz am 30. Juli 2008
Die Leser-Rückmeldungen in dem Forum zu einer heise-online-Meldung über das Heavy-Metal-Festival Wacken Open Air haben den Streaming-Dienstleister Tempodome und das Musikportal Rockalarm dazu bewogen, die Eröffnungsparty heute kostenlos per Live-Streaming auf der Rockalarm-Website zu zeigen. Die Party beginnt laut Ankündigung um 20:00 Uhr, es spielen die Bands Metakiller, Sweet Savage und Mambo Kurt. Dazu gibt es Karaoke von Rokken.
Wacken liegt zwischen Itzehoe und Heide und ist mit dem Auto über die A23 und L130 erreichbar. Laut Wettervorhersage wird es dieser Tage in der Region regnen. Wer zuhause im Trockenen die Haare mitwedeln lassen will, muss sich zunächst auf der Rockalarm-Website anmelden. Benötigt wird ein Flash-Player-Plugin von Adobe, zudem muss JavaScript im Web-Browser aktiviert sein. Empfohlen wird eine Internetverbindung mit 1024 KBit/s im Downstream.
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Quelle: heise.de
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Verfasst von Klaus Alrutz am 30. Juli 2008
In Einraumkneipen in Berlin und Baden-Württemberg darf bis Ende 2009 wieder geraucht werden: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stufte die entsprechenden Regelungen in den Nichtraucherschutzgesetzen der beiden Länder als verfassungswidrig ein. Ebenso erfolgreich war die Klage von Diskothekenbetreibern aus Baden-Württemberg. Zur Begründung führte das Gericht unter anderem den Grundsatz der Gleichbehandlung an. Die Entscheidung hat Signalwirkung für zwölf weitere Bundesländer mit ähnlichen Regelungen.
Laut Urteil müssen sich die Länder nun entscheiden zwischen einem strikten Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen oder einer milderen Regelung, die aus Gerechtigkeitsgründen auch Ausnahmen für Wirte von Einraumkneipen ermöglicht. Die klagenden Gastwirte aus Berlin und Tübingen würden ansonsten ungerecht behandelt, weil sie im Gegensatz zu größeren Gaststätten keinen abgetrennten Raucherraum einrichten könnten und deshalb erhebliche Umsatzbußen erleiden, urteilte das Gericht. Die Länder müssen nun bis 2010 eine „ausgleichsgerechte“ Neuregelung finden. Dabei seien sie nicht gehindert, auch ein „striktes ausnahmsloses Rauchverbot“ in allen Gaststätten wie in Bayern zu verhängen.
Nach den Maßgaben der Verfassungshüter darf in der Übergangszeit bis Ende 2009 allerdings nur in solchen Einraumkneipen geraucht werden, deren Gastfläche kleiner als 75 Quadratmeter ist, die keine Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren. Zudem muss die Kneipe am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Das Gericht erlaubte zudem Diskothekenbetreibern in Baden-Württemberg, abgetrennte Raucherräume einzurichten, wenn dort keine Tanzflächen sind und nur Gäste ab 18 Jahren eingelassen werden.
Quelle: AFP/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 30. Juli 2008
Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zu den Rauchverboten in Gaststätten. Die Kläger aus Berlin und Baden-Württemberg, zwei Wirte von Einraumkneipen sowie zwei Diskothekenbetreiber, klagen über massive Umsatzeinbußen durch die Rauchverbote in ihren Bundesländern. Die Karlsruher Richter wollen in ihrem Urteil nun darüber entscheiden, ob die wirtschaftlichen Folgen für die Gastwirte zumutbar sind oder nicht.
Vor allem Betreiber von kleinen Einraumkneipen, in denen Raucher und Nichtraucher nicht getrennt werden können, hoffen auf eine Lockerung der Rauchverbote durch die Verfassungshüter.
Quelle: AFP
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Verfasst von Klaus Alrutz am 30. Juli 2008
Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung halten Verbraucherschützer die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für nicht ausreichend. Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll, enthalte zwar viele effektive Maßnahmen, aber die geplanten Bußgelder seien zu niedrig, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag in Berlin. Grundsätzlich solle jeder telefonische Vertrag erst dann gültig werden, wenn er vom Kunden schriftlich bestätigt wird.
Der Gesetzentwurf sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei telefonischen Verträgen vor, wie es bislang schon bei Haustür-Geschäften üblich ist. Nur bei langfristigen Verträgen – etwa beim Wechsel des Stromlieferanten oder der Telefongesellschaft – benötigt der neue Anbieter künftig eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass dieser seinen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter tatsächlich kündigen will.
Ferner soll bei unerlaubten Werbeanrufen künftig ein Bußgeld von 50.000 Euro drohen, weil das seit 2004 geltende Telefonwerbeverbot häufig missachtet wird. Wer zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrückt, muss mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro rechnen – wenn er denn identifiziert werden kann.
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Quelle: heise.de
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