Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Juli 2008
Auf Online-Gamer haben es viele Cyber-Kriminelle besonders stark abgesehen. Laut einer aktuellen Untersuchung durch Eset, einem Hersteller von IT-Sicherheitslösungen, zielen etwa 13 Prozent der Schad-Software auf die Computer dieser Spieler ab. Überprüft wurden mehr als zehn Millionen Rechner-Systeme in aller Welt. Dabei hat sich gezeigt, dass dieser hohe Prozentsatz der Computer-Schädlinge zur Kategorie „Win32/PSW.OnLineGames“ gehört. Hierbei handelt es sich um eine Familie von sogenannten Trojanern, die etwa Tastatureingaben mitschneiden und so Passwörter ausspionieren. Laut dem Magazin „Vnunet“ gehören unter anderem auch Schädlinge zur Top 10, die Schwachstellen im Adobe Flash Player nutzen, um die Computer argloser Opfer zu infizieren.
Dass Online-Spieler besonders stark ins Visier der Cyber-Kriminellen geraten, liegt in ihrem Computer-Nutzungsverhalten begründet. Sie verfügen meist über technisch hochgerüstete, leistungsstarke Rechner, die rund um die Uhr eingeschaltet und ans Internet angeschlossen sind. Wird ein solcher Rechner von schädlichen Programmen infiltriert, kann das System 24 Stunden am Tag von den Kriminellen für ihre Zwecke missbraucht werden. Nicht selten werden solche Rechner von den Internet-Bösewichten gut gepflegt und zum Beispiel gegen Schädlinge der Konkurrenz abgeschottet. So können die Kriminellen sicherstellen, möglichst lange auf die für sie wichtigen Ressourcen zurückgreifen zu können.
Quelle: Global Press
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Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Juli 2008
Benotungen von Lehrern im Internet bleiben erlaubt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln wies auch im Hauptsacheverfahren die Klage einer Gymnasiallehrerin gegen das Internetforum „spickmich.de“ zurück. Die Lehrer-Bewertung in dem Schülerportal stelle „keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin“ dar, urteilten die Richter. Vielmehr handle es sich um „Werturteile“, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ das Gericht aber die Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof zu.
Der Zivilsenat bestätigte mit seinem Urteil gleichlautende Entscheidungen im vorangegangen Eilverfahren; zudem war die Lehrerin zuletzt auch vor dem Kölner Landgericht im Hauptsacheverfahren gescheitert. Die Pädagogin machte nun in dem Berufungsverfahren erneut geltend, die Veröffentlichung ihres Namens und der von ihr unterrichteten Fächer auf der Internetseite sei ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz und eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Auf „spickmich.de“ können Schüler ihre Lehrer nach Kriterien benoten wie „fachlich kompetent“, „gut vorbereitet“, „faire Noten“, aber auch „menschlich“ und „beliebt“. Die Klägerin hatte auf der Seite die Gesamtnote 4,3 erhalten.
Im Gegensatz zu der Pädagogin befand das OLG, den Betreibern des Internetforums sei kein unzulässiger Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Klägerin anzulasten. Durch berufsbezogene Bewertungen wie „motiviert“ und „faire Prüfungen“ sei die Lehrerin „nicht in ihrem Erscheinungsbild oder ihrer allgemeinen Persönlichkeit betroffen, sondern allein in der konkreten Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit“. Eine beleidigende Schmähkritik sei damit nicht verbunden – auch durch die Namensnennung werde die Lehrkraft nicht an den Pranger gestellt.
Auch die mehr personenbezogenen Bewertungen wie „cool und witzig“ und „vorbildliches Auftreten“ seien letztlich weder als Angriff auf die Menschenwürde noch als Schmähung einzustufen, urteilte das Gericht. Einen Unterlassungsanspruch aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe die Lehrerin ebenfalls nicht: Bei der Angabe von Name, Schule und Unterrichtsfächern handele es sich „nicht um besonderes sensible Daten“, die zudem von der Homepage der Schule und damit einer öffentlich zugänglichen Quelle entnommen worden seien. Zugleich bekräftigte der OLG-Senat, er halte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in dem Rechtsstreit für erforderlich, um die Rechtsprechung zu vereinheitlichen.
Quelle: AFP/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Juli 2008
Das Bundeskartellamt will verhindern, dass Fernsehberichte über die Fußball-Bundesliga in Zukunft großteils nur noch im Bezahlfernsehen zu sehen sind. Dies wäre „sicher nicht angemessen“, sagte eine Sprecherin des Kartellamtes der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Zustimmung signalisierte die Behörde nach monatelanger Prüfung zu der zentralen Vermarktung der Fernsehrechte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) und deren neuen Partner Leo Kirch.
„Wir haben der Zentralvermarktung zugestimmt. Die Art und Weise ist noch zu klären“, sagte die Behördensprecherin dem Blatt. Die Zentralvermarktung sei ein Kartell der Bundesliga-Vereine. Deshalb müssten die Bundesliga-Spiele weiterhin in größerem Umfang auch im frei empfangbaren Fernsehen zu sehen sein. „Wenn wir ein solches Kartell zulassen, müssen wir darauf achten, dass die Verbraucher an den Vorteilen angemessen beteiligt werden.“
Quelle: AFP/Yahoo
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Verfasst von Klaus Alrutz am 3. Juli 2008
Rund 14.285 Quadratkilometer werden nicht versorgt
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt, dass das Digitalfunknetz für die Polizei und andere Behörden des Bundes und der Länder Ende 2010 weitgehend fertiggestellt werden soll. Eine vollständige Flächenversorgung soll es nie erreichen.
Der Zeitplan sieht vor, dass bis Ende 2010 rund 90 Prozent Deutschlands mit dem Digitalfunknetz abgedeckt werden können. Ein Jahr darauf wird das Netz endgültig fertiggestellt sein, teilte die Bundesregierung mit.
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Quelle: Golem.de
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