Verfasst von Klaus Alrutz am 21. Mai 2008
Gegen eine Flut von Telefonspam aus Österreich ist die Bundesnetzagentur massiv vorgegangen. Wie die Behörde am Mittwoch in Bonn mitteilte, verbot sie drei unter der Marke «Friedrich Müller» auftretenden Firmen unerwünschte Werbeanrufe für teuere 0900-Nummern, schaltete 14 Rufnummern ab und sprach ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für diese Nummern aus. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurden Zwangsgelder angedroht.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden die automatisierten Anrufe der in Wien ansässigen Spammer-Firmen in den vergangenen Wochen zu einem «bundesweiten Ärgernis für tausende Verbraucher». Wie es hieß, wurden gezielt vor allem ältere Menschen angesprochen, um sie mit zweifelhaften Gewinnversprechen zur Anwahl teurer 0900-Nummern zu verleiten. Das von der Bundesnetzagentur ausgesprochene Inkassoverbot bedeutet aber, dass Verbraucher eventuelle Rechnungen der Firma nicht bezahlen müssen. Das gilt ab dem Zeitpunkt der ersten Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Die einzelnen Rufnummern, die mit einer Abschaltungsanordnung und einem Rechnungslegungs- und Inkassoverbot belegt wurden, können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen werden.
http://www.bundesnetzagentur.de
Quelle: AP
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Verfasst von Klaus Alrutz am 21. Mai 2008
Vor Abzocke im Internet durch den Anbieter Mega-Downloads.net warnen jetzt Verbraucherschützer. Bei der Suche nach kostenlosen Programmen im Web geben Suchmaschinen häufig den Service dieses Anbieters als Treffer in der Liste an. Besucht ein Nutzer die Seite und will er ein kostenloses Programm herunterladen, gelangt er zu einer Anmeldemaske, in die er unter anderem seinen Namen eingeben soll. Hierdurch schließt er ein kostenloses Testabo ab, das laut der Verbraucherschützer mit Ablauf des Anmeldetages endet. Es geht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement mit einer Laufzeit von 24 Monaten über. Die Gebühren für den heimlich untergeschobenen Abo-Vertrag belaufen sich auf 96 Euro pro Jahr.
Viele Nutzer haben ihre Daten eingegeben, weil sie geglaubt haben, sie seien für den kostenlosen Download der gewünschten Software nötig. Dass sie ein zweijähriges Abo abgeschlossen haben, war ihnen nicht bewusst. Die Verbraucherzentrale rät den Betroffenen, sie sollten sich durch Mahnschreiben des Betreibers des Online-Angebots nicht einschüchtern lassen. Die Zahlungsaufforderungen von Mega-Downloads sollten mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass auf diese Art und Weise kein rechtskräftiger Vertrag zustande kommt. Als Hilfestellung bieten die Verbraucherschützer einen Musterbrief an, der in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich ist oder unter http://www.vzsa.de/mediabig/51621A.rtf heruntergeladen werden kann.
Quelle: Global Press
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