Abgeordneten-Pensionen. Das erhält ein deutscher Bundestagsabgeordneter monatlich!
Verfasst von Klaus Alrutz am 20. Mai 2008
Diäten und Altersversorgung von Abgeordneten
Abgeordnete haben nach Artikel 48 des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung sowie ein entsprechendes Ruhegehalt. Die aktuellen Regelungen im Überblick:
Diäten – das zu versteuernde „Gehalt“
Für ihre Arbeit erhalten die Abgeordneten des Bundestags seit Anfang 2008 pro Monat 7339 Euro im Monat. Diese Summe ist zu versteuern. Bereits festgelegt ist eine Erhöhung Anfang 2009 um 329 Euro auf 7668 Euro. Zuvor war die Abgeordnetenentschädigung zuletzt 2003 erhöht worden.
Die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Verdienst von Bundesrichtern bzw. Bürgermeistern kleiner Städte mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern. Abgeordnete vertreten über ihre Wahlkreise 160.00 bis 250.000 wahlberechtigte Bürger.
Nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst soll nach dem Willen der Unions- und SPD-Fraktion die dort vereinbarte Steigerung – die etwa das Gehalt der Richter erhöht – mit einem Jahr Verzögerung auch für die Abgeordneten gelten. Dann läge die Entschädigung ab 2009 bei 7946 Euro, ab 2010 bei 8159 Euro.
Kostenpauschale – steuerfrei für Aufwendungen
Zusätzlich zu den Diäten wird den Abgeordneten pro Monat ohne Nachweis von Einzelkosten eine steuerfreie Pauschale von 3782 Euro gezahlt. Mit ihr sollen sämtliche Kosten abgedeckt werden, die Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Mandats entstehen – wie beispielsweise die Einrichtung und Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis. Wer mehr ausgibt, muss das aus eigener Tasche tun – steuerlich absetzbar sind zusätzliche Kosten nicht.
Mitarbeiter – der Abgeordnete arbeitet nicht allein
Ohne Mitarbeiter können die Abgeordneten ihre Aufgaben nicht bewältigen. Für deren Bezahlung stehen monatlich bis zu 13.660 Euro zur Verfügung. Dieses Geld erhalten die Abgeordneten nicht selbst, das Gehalt wird direkt von der Bundestagsverwaltung gezahlt. Abgeordnete dürfen keine Verwandten einstellen. Für sich und ihre Mitarbeiter haben sie Anspruch auf ein 54 Quadratmeter großes Büro in Berlin. Auch eine Grundausstattung an Einrichtung und technischen Geräten stellt der Bundestag.
Reisekosten für Dienstreisen trägt der Bundestag – nicht allerdings die Kosten für Fahrten im Wahlkreis. Im Dienst dürfen Abgeordnete die Deutsche Bahn kostenlos nutzen. Inlandsflüge werden gegen Nachweis erstattet. In Berlin können Abgeordnete die Fahrbereitschaft des Bundestags für dienstliche Zwecke nutzen.
Altersversorgung – pro Jahr 2,5 Prozent der Diäten
Seit 2008 erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Parlament für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft im Bundestag eine Altersentschädigung in Höhe von 2,5 Prozent der monatlichen Diäten. Maximal können Abgeordnete eine Altersversorgung von 67, 5 Prozent ihres „Gehalts“ als Ruhegeld erhalten. Dafür müssen sie allerdings 27 Jahre Mitglied des Deutschen Bundestags sein. Einen Beitrag für diese Altersversorgung müssen die Abgeordneten nicht zahlen. Die Altersbezüge der Abgeordneten sind voll steuerpflichtig.
Die Rente mit 67 gilt auch für Abgeordnete. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für Parlamentarier mit langjähriger Mitgliedschaft im Bundestag. Diese können früher in Ruhestand gehen – bei 18 Jahren Zugehörigkeit zum Parlament bereits ab 57. Lebensjahr.
Krankenversicherung nach Wunsch – gesetzlich oder privat
Bundestagsabgeordnte können wählen, ob sie gesetzlich oder privat kranken- und pflegeversichert sein wollen. Bei einer gesetzlichen Kasse übernimmt der Bundestag wie ein normaler Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags. Bei privat versicherten Abgeordneten gilt die so genannten Beihilfe wie sie bei Beamten üblich ist.
Stand: 09.05.2008
Quelle: tagesschau.de


















































Hermann Jahnke sagte
Hallo, ich habe eine Frage zu Ihrem Artikel: Altersversorgung – pro Jahr 2,5%
Bedeutet Ihre Aussage, daß ein(e) Abgeordneter(in) nach einem Jahr Tätigkeit bereits einen Altersversorgungsanspruch auf 2,5% seine(r) Diäten hat?
Oder muß eine bestimmte “ Wartezeit“ eingehalten werden?
Ich danke im Voraus für eine Antwort
MfG
Hermann Jahnke
Hallo Herr Jahnke,
hier der Link zum Artikel bei tagesschau.de: http://www.tagesschau.de/inland/diatenhintergrund2.html
Bitte Ihre Frage im dortigen Forum stellen. So wie mir bekannt ist, gibt es da keine Wartezeiten. deshalb im Forum einen Experten fragen.
Beste Grüße
Klaus Alrutz
jens sagte
Nein, es gibt keine Wartezeiten mehr. Wo denken Sie denn hin, Herr Jahnke…Was wäre das für eine Welt, wenn die Politiker sich nicht die Taschen voll machen würden, unvorstellbar…
Man muss nur 1 Jahr im Parlament sitzen und hat dann schon Anspruch auf 2,5% Nach einer Amtsperiode von vier Jahren sind das schon gute 800Euro. Dafür muss ein Arbeiter 20 Jahre arbeiten. Der Arbeiter muss jedoch selbst arbeiten! Die Politiker kriegen ja knapp 14000 Euro für Personal. Das ist natürlich nötig damit die Politiker noch Zeit für ihre anderen Ämter haben, z:B. in den Aufsichtsräten von diversen Banken, wo man auch nur nichts tuend rumsitzen muss und ein haufen Knete kassiert.
Das ist die Welt in der wir leben. Hurra!!
Sarah sagte
Ich finde unsere Abgeordneten sind gut, aber nicht überbezahlt.
Ihre Qualität lässt jedoch häufig zu wünschen übrig.