Verfasst von Klaus Alrutz am 2. Mai 2008
Jeder dritte Deutsche will einer Umfrage zufolge wieder mit der D-Mark bezahlen. Das geht einem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge aus einer repräsentativen Erhebung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) hervor. Demnach sprachen sich 34 Prozent der Befragten für eine Abschaffung des Euro und eine Wiedereinführung der D-Mark aus. Gegen die Rückkehr der alten Währung plädierten demnach 65 Prozent der Befragten.
Ein wesentlicher Grund für die weit verbreitete Ablehnung des Euro in Deutschland sei, dass er vielfach als „Teuro“ wahrgenommen werde, sagte der Geschäftsführende Vorstand des BdB, Manfred Weber, der Zeitung. Der Umfrage zufolge machen 53 Prozent der Befragten die Gemeinschaftswährung direkt und hauptsächlich für die Preissteigerungen der letzten Jahre verantwortlich. 43 Prozent sehen dafür andere Gründe. Ein Großteil der Preissteigerungen gehe jedoch nicht auf den Euro zurück, sondern sei insbesondere durch die Verteuerung von Energie und Nahrungsmitteln bedingt, sagte Weber.
Der Wunsch nach der Wiedereinführung der D-Mark habe vor allem psychologische Gründe, sagte Weber der Zeitung weiter. „Für viele Menschen steht die D-Mark sinnbildlich für den wirtschaftlichen Aufschwung der Nachkriegszeit und die stabile Währung schlechthin.“ Der Euro habe sich aber als „würdiger Nachfolger“ der D-Mark gezeigt, da mit der Gemeinschaftswährung gute Voraussetzungen für weiteres Wirtschaftswachstum geschaffen und damit die Grundlagen für die Sicherung des hohen Lebensstandards in Deutschland gelegt würden, sagte der BdB-Experte.
Quelle: AFP
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Verfasst von Klaus Alrutz am 2. Mai 2008
Beschlagnahmter Computer als „Auswerterechner der Polizei“
„Eine Verwertung als Auswerterechner der Polizei erscheint angesichts der starken Leistungsdaten und der klaren Multimediaausrichtung des Systems jedoch sinnvoller. Die externe Festplatte ist aufgrund der besonders großen Speicherkapazität geradezu prädestiniert für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität.“ So heißt es in dem „Verwertungsvorschlag“ eines Justizoberinspektors für ein Medion-PC, das im Zuge eines Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einen Tauschbörsennutzer beschlagnahmt wurde.
Die Polizei fand den Rechner anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung. Auf dem PC waren rund 3.500 Musikstücke gespeichert, die der Beschuldigte in Tauschbörsen angeboten hatte. Der Betroffene gab die Vorwürfe zu und wurde zu 65 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt 2.600 Euro, Strafe verurteilt.
Der für die Begutachtung des beschlagnahmten Rechners (Medion MED MT 380 von 2005) zuständige Beamte war ganz offensichtlich begeistert: „Der vorgelegte Personalcomputer Medion läuft problemlos, ist beeindruckend leistungsstark und befindet sich – sieht man von der notwendigen Innenreinigung mal ab – quasi im Neuzustand. Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden. Das vorgelegte externe Festplattenlaufwerk befinde sich ebenfalls im einwandfreien Zustand und funktioniert ohne Einschränkungen.“
Statt den PC wie üblich zugunsten der Staatskasse zu versteigern, sah der Beamte die Chance, die Ausstattung der Ermittlungsbehörden dramatisch zu verbessern. So schlug er den Computer „für einen Einsatz im Bereich der Auswertung von Internetkriminalität“ vor.
Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde und Beuger, die den Verurteilten zivilrechtlich in einer Auseinandersetzung mit der Kanzlei Rasch vertritt, kommentiert den Vorgang im Kanzlei-Blog nicht ohne Sarkasmus so: „Ganz offenbar ist also geplant, mit dem schnellen Rechner des Mandanten weitere Filesharer aufzuspüren und dingfest zu machen. Die Geschichte ist damit doppelt traurig: Traurig ist, dass der Mandant mit 65 Tagessätzen absolut überzogen bestraft worden ist. Traurig ist darüber hinaus die technische Ausstattung der Polizei, wenn ein in die Jahre gekommener Medion-Rechner so eine Besonderheit darstellt. Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff ‘Beschaffungskriminalität’ bald neu definiert werden …“. [von Robert A. Gehring] (ji)
Quelle: Golem.de
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