Verfasst von Klaus Alrutz am 15. April 2008
Hilfsorganisation nutzt Google-Software für Bildersuche
Google will dabei helfen, den Herstellern und Verteilern von Kinderpornografie auf die Spur zu kommen. Dazu stellt das Unternehmen einer Hilfsorganisation eine Software zur Verfügung, die einschlägige Bilder erkennen soll.
Mit Hilfe dieser Software wollen die Ermittler der Hilfsorganisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) ihre Sammlung verdächtiger Dateien durchsuchen. Die Software soll jene Dateien erkennen, die Bilder von missbrauchten Kindern enthalten. Ein anderes Werkzeug von Google erleichtert die Analyse von einschlägigen Videos.
„Der Schlüssel hier ist Organisation, Skalierbarkeit und Suche. Die Werkzeuge, die wir zur Verfügung stellen, helfen dabei, die Daten der NCMEC zu organisieren und indizieren, so dass die Analysten sowohl einfach neue Bilder und Videos bearbeiten, als auch bereits vorhandenes Material besser referenzieren können“, schreibt der Google-Entwickler Shumeet Baluja im Google-Blog.
„Die Kriminellen nutzen topaktuelle Technik, um Verbrechen an Kindern zu begehen. Wir müssen dasselbe tun, um ihnen das Handwerk zu legen und Kinder zu schützen“, sagt der NCMEC-Vorsitzende Ernie Allen. Er sei deshalb Google dankbar für die Software, die es der Organisation ermögliche, den Strafverfolgern besser zuzuarbeiten.
Das Internet habe Kinderschändern einen neuen Weg eröffnet, so Baluja. Deshalb sei das Unternehmen im August 2006 der „Technology Coalition Against Child Pornography“ beigetreten. Das ist eine Unterorganisation der NCMEC, in der sich IT-Unternehmen zusammengefunden haben, um Lösungen zu entwickeln, die das Geschäft mit der Kinderpornografie im Internet unterbinden sollen. (wp)
Quelle: Golem.de
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Verfasst von Klaus Alrutz am 15. April 2008
Nach monatelangem Ringen hat sich die große Koalition auf den umstrittenen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung geeinigt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hätten „eine Einigung erreicht“, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Nun gehe der Gesetzentwurf an die Bundesländer. Das Innenministerium hoffe, dass der Entwurf noch vor der Sommerpause im Kabinett behandelt werden könne. Der letzte strittige Punkt, das Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen, um die Online-Durchsuchung zu ermöglichen, steht demnach auf Wunsch der SPD nicht in dem Gesetzentwurf.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar entschieden, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen – allerdings nur dann, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.
Um die dazu notwendige Software zu installieren, war als eine Möglichkeit das Eindringen in die Wohnung eines Verdächtigen genannt worden. Die SPD hielt dies jedoch für grundgesetzwidrig und verwies auf die Unverletztlichkeit der Wohnung.
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, ging im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP davon aus, dass es nach einer Gesetzesregelung rund zehn Fälle von Online-Durchsuchungen pro Jahr in Deutschland geben wird. Das BKA sei derzeit mit „Hochdruck“ dabei, die entsprechende Software zu erstellen, sagte Ziercke. Da Deutschland diese aber auch von anderen Ländern, die bereits Online-Durchsuchungen machen, bekommen könnte, könnte jederzeit mit den Durchsuchungen angefangen werden, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. Er verwies zudem darauf, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, wie für die Online-Durchsuchung notwendige „Trojaner“ in die Computer eingebracht werden könnten.
Die Online-Durchsuchung ist Teil des Gesetzentwurfes über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA). Demnach soll das BKA künftig die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt oder die Zuständigkeit einer Landespolizei nicht festgestellt werden kann. Das BKA soll dabei präventiv tätig werden können und die Möglichkeit bekommen, von sich aus aktiv zu werden. Bisher musste das BKA darauf warten, dass eine Länderpolizei um Amtshilfe ersucht
Quelle: AFP
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